Patent: Schutz vor Ideenklau bei technischen Erfindungen 

Auf einen Blick

– Das Patent ermöglicht Erfinderinnen und Erfindern im technischen Bereich, ihre Werke vor Nachahmern zu schützen.

– Wurde das Patent nach einigen Schritten erfolgreich geprüft, ist es in der Datenbank des deutschen Patent- und Markenamts zu finden.

– Bis ein Patent schlussendlich erteilt werden kann, fallen einige Gebühren an, wie zum Beispiel die Anmelde- und Prüfungsgebühr.

– Die Erteilung eines Patents garantiert nicht, dass es nicht verletzt wird. Daher sollten Erfinder ein Auge auf mögliche Verletzungen ihrer Schutzrechte behalten.

Traditionell sind deutsche Unternehmen für ihren Erfindergeist und herausragende technische Ideen bekannt. Viele davon sind seit langem am Markt und heute in aller Welt bekannt. Bis heute gilt jedoch: Vor einem solchen Erfolg steht meist eine kostenintensive Entwicklungsphase. Umso wichtiger ist es, sich vor Ideendiebstahl und Plagiaten zu schützen. Das Mittel der Wahl ist dabei das Patent. 

Definition: Was ist ein Patent?

Bei einem Patent handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht. Es wird auf der Grundlage des Patentgesetzes erteilt und dient dazu, technische Erfindungen rechtlich gegen Diebstahl oder Kopien abzusichern. Eingeschlossen sind dabei auch Verfahrenserfindungen. Bevor ein Patent erteilt wird, muss die Erfindung ein Prüfungsverfahren durchlaufen. Darin sind die Anforderungen an die sogenannte Erfindungshöhe hoch. Das bedeutet, bei der Idee muss tatsächlich eine erfinderische Leistung zu erkennen sein. 

Grundsätzlich lassen sich alle weltweit neuen Erfindungen patentieren. Voraussetzung ist, dass sie gewerblich anwendbar sind. Das heißt: Sie müssen sich auch verkaufen lassen. Unterteilt wird dabei in Erzeugnispatente für Gegenstände wie Maschinen oder chemische Stoffe und in Verfahrenspatente für Herstellungs- und Arbeitsprozesse. Nicht schutzwürdig sind dagegen unter anderem Entdeckungen, wissenschaftliche oder mathematische Theorien sowie Pläne oder Programme für Datenverarbeitungsanlagen. Auch für bloße Ideen gibt es kein Patent.  

Bedeutung eines Patents

Mit einem Patent schützen Erfinderinnen und Erfinder ihr Werk vor Nachahmern. Dies ist notwendig, da eine Erfindung ohne Schutzrecht von jedermann verwendet und auch verkauft werden kann. Dagegen schützt das Patent – wenn auch zeitlich und räumlich befristet. Diese Laufzeit beträgt 20 Jahre. In dieser Zeit können Patentinhaber allein über ihre Erfindung verfügen. Andere Personen dürfen diese dann weder nutzen noch herstellen oder verkaufen. Bei einem Verstoß können Erfinder zivilrechtlich dagegen vorgehen. 

Der erste Schritt: die Patentrecherche

Vor der möglichen Anmeldung einer Erfindung steht die Patentrecherche. Dabei gilt es herauszufinden, ob es sich bei der eigenen Idee wirklich um eine technische Neuheit handelt. So können Erfinder ausschließen, dass die eigene Entwicklung Schutzrechte Dritter verletzt. Im ersten Schritt lohnt es sich, selbst nach vergleichbaren bestehenden Patenten zu suchen. Anlaufstellen sind das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), das Europäische Patentamt (EPO) und zusätzlich dessen Angebot zur Recherche chinesischer Patente. Wer mit seiner Patentrecherche nicht weiterkommt, kann schließlich auch einen Patentanwalt beauftragen.  

Grundsätzlich sollten Erfinderinnen und Erfinder regelmäßig nach Patentanmeldungen suchen. Nur so entdecken sie, wenn Dritte später ihre Schutzrechte verletzen und können rechtzeitig Einspruch erheben. Außerdem erweist sich die Patentrecherche als hilfreich bei der Markt- und Technologiebeobachtung und gibt einen Überblick über den technischen Stand von Wettbewerbern.  

Patent: Anmeldung und Kosten

Für Deutschland erfolgt die Patentanmeldung beim DPMA in München. Ihr Patent anmelden können Erfinder persönlich in den Geschäftsstellen in München, Berlin und Jena. Sie können alternativ sämtliche Unterlagen auch per Brief einreichen oder den digitalen Weg über die Anmeldesoftware DPMAdirekt mit Signaturkarte und zugehörigem Kartenleser gehen. Sollen die Schutzrechte auch international gelten, hat die Patent Corporation Treaty (PCT) die Möglichkeit geschaffen, dies in einem Anmeldeverfahren abzuwickeln. Dazu wird die Anmeldung ebenfalls beim DPMA eingereicht. Beim PCT-Verfahren, das mehr als 60 Länder umfasst, hat die internationale Prüfphase Vorrang vor der deutschen.

In der Patentanmeldung muss die Erfindung so beschrieben sein, dass Fachleute sie ausführen können. Neben dem Anmeldeformular gehören daher eine technische Beschreibung und eventuell notwendige Zeichnungen dazu. Außerdem sind die Patentansprüche und der Erfinder oder die Erfinderin genau zu benennen. Hinzu kommt noch eine Zusammenfassung der Geschäftsidee. Während die Benennung des Erfinders und die Zusammenfassung innerhalb von 15 Monaten nachgereicht werden können, sind die übrigen Angaben und Unterlagen mit der Patentanmeldung offenzulegen. Eine Erweiterung ist nicht zulässig. Welche Details innerhalb eines Jahres ergänzt werden können, besprechen Unternehmer am besten mit einem Patentanwalt. Dessen Unterstützung bietet sich aufgrund des komplexen Verfahrens ohnehin an.

Zusätzlich zu den eventuell anfallenden Kosten für eine rechtliche Beratung können beim DPMA an unterschiedlichen Punkten Kosten anfallen. Etwa für den Prüfauftrag der Patentanmeldung. Diese hängen in ihrer Höhe davon ab, wie die Anmeldung eingereicht wird und ob vorab ein Rechercheauftrag erteilt wurde. Sind die Schutzrechte für Deutschland erteilt, fallen bis zum Ablauf des Patents nach 20 Jahren jährliche Gebühren an. Diese beginnen bei 70 Euro im dritten Jahr und reichen bis zu 2.030 Euro für das 20. Jahr. Wichtig ist, die Zahlung pünktlich und unaufgefordert zu leisten. Ansonsten kann das Patent vorzeitig erlöschen. Bei internationalen Patenten entstehen weitere Kosten.   

Patent prüfen lassen durch das DPMA

Nachdem Erfinderinnen und Erfinder ihre Unterlagen beim DPMA eingereicht und die Anmeldegebühr überwiesen haben, haben sie erst einmal den Zeitrang gesichert. So genießt die Anmeldung Priorität vor einer möglicherweise später eingereichten gleichartigen. Dann beginnt die Vorprüfung. Zunächst kontrollieren die Prüferinnen und Prüfer, ob die Formvorschriften eingehalten wurden. Danach prüfen sie auf mögliche Hinderungsgründe für die Gewährung der Schutzrechte. Hinzu kommt die Einteilung in die Internationale Patentklassifikation (IPC). Diese erfolgt nach dem sachlichen Gehalt der Erfindung. 

Die eigentliche Patentprüfung führt das DPMA erst durch, wenn ein Prüfungsantrag gestellt und die entsprechende Prüfungsgebühr überwiesen wurde. Dann ermittelt eine Patentprüferin oder ein Patentprüfer, ob die Erfindung dem Stand der Technik entspricht und alle relevanten Kriterien erfüllt. Ist dies der Fall, erteilt sie oder er das Patent. Sind dagegen Mängel vorhanden oder werden Voraussetzungen nicht erfüllt, wird dies im Prüfbescheid festgehalten. Dazu können Erfinder sich in einer festgesetzten Frist äußern und die Mängel beseitigen. Zu beachten ist allerdings, dass sie sich dabei im Rahmen der ursprünglich eingereichten Beschreibung bewegen müssen. 

Für den Prüfungsantrag haben Erfinder ab der Anmeldung sieben Jahre Zeit. Ab dem dritten Jahr fallen jedoch Gebühren dafür an, dass die Anmeldung bestehen bleibt. Ergänzend können Erfinder einen kostenpflichtigen Rechercheantrag stellen. Darin wird die Schutzfähigkeit der Erfindung geprüft und in einem Bericht begründet. 

Patentregister: Eintrag in die Patentdatenbank

Erfinderinnen und Erfinder erhalten ihr Patent, sobald die Patentanmeldung erfolgreich die Prüfung durchlaufen hat. Ab diesem Zeitpunkt ist das Schutzrecht in der Datenbank des DPMA zu finden. Verlinkt ist das Patentregister zudem zum elektronischen Dokumentenarchiv. Neben den einzelnen Einträgen werden dort die damit veröffentlichten Dokumente angezeigt. Dabei handelt es sich um Patent- und Gebrauchsmusterschriften sowie Offenlegungsschriften. 

Das Patentregister eignet sich gut zur regelmäßigen Recherche. Denn es zeigt den aktuellen Stand in Bezug auf in Deutschland erteilte, eingetragene und angemeldete Patente. Auch zum Monitoring mit Blick auf neue Schutzrechte eignet sich die Datenbank. Neben Patenten führt das Patentregister Gebrauchsmuster, Marken und Designs. 

PATENT BEANTRAGEN IN 5 SCHRITTEN

1. Patentrecherche: Eigenständige Recherche, ob die Erfindung tatsächlich neu ist und keine bestehenden Schutzrechte verletzt.

2. Patentanmeldung: Die Patentanmeldung beim DPMA in München, Berlin oder Jena kann persönlich, per Brief oder digital über DPMAdirekt erfolgen

3. Vorprüfung: Prüfung auf Einhaltung der Formvorschriften und mögliche Hinderungsgründe.

4. Patentprüfung: Prüfung auf Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit.

5. Eintrag in das Patentregister: Nach erfolgreicher Prüfung folgt die Eintragung des Patents in die Datenbank des DPMA.

Was tun bei Patentverletzung?

Mit dem Patent bekommen Erfinder keine Garantie, dass ihr Schutzrecht nicht verletzt wird. Werden sie darauf aufmerksam, können sie jedoch gegen die Patentverletzung vorgehen. Neben außergerichtlichen Schritten wie einer Verwarnung oder Abmahnung mit Unterlassungserklärung steht ihnen dabei der Klageweg offen. Da eine Patentverletzungsklage einiges an Zeit in Anspruch nimmt, kann ergänzend der Antrag auf einstweilige Verfügung in Frage kommen. Um ihre Ansprüche aus der Patentverletzung im individuellen Fall durchzusetzen, sollten Betroffene sich die Unterstützung eines kompetenten Fachanwalts sichern.  

Beispiel für Patente

Eines der bekanntesten deutschen Schutzrechte dürfte das im Februar 1893 an Rudolf Diesel erteilte Patent für den Dieselmotor sein. Auch die Chipkarte, wie sie heute in Bankkarten zu finden ist, geht auf ein deutsches Schutzrecht zurück. 1968 meldeten Helmut Göttrup und Jürgen Dethloff gemeinsam ihr Patent für einen elektronischen Datenspeicher an, der in eine Plastikkarte eingebaut werden konnte.

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Notfallordner: Darum sollten Unternehmen einen Notfallordner anlegen

Auf einen Blick

– Fällt die Geschäftsführung eines Unternehmens unerwartet und plötzlich aus, kann ein gut vorbereiteter Notfallordner den Fortbestand des Unternehmens sichern.

– Vorlagen aus dem Internet können bei der Erstellung helfen und eine erste Orientierung bieten.

– Unternehmerinnen und Geschäftsführer, die den Notfallordner selbst anlegen, sollten diesen zum Abschluss von ihrem Rechtsanwalt und der Steuerkanzlei prüfen lassen.

– Ein Notfallordner enthält alle wichtigen Dokumente, die eine Vertretung bei Ausfall der Geschäftsführung benötigt.

Ob ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder ein anderes unerwartetes Ereignis: Solche Situationen können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen in Existenznöte bringen. Dies gilt vor allem dann, wenn Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer betroffen sind und der Vertretung wichtige Unterlagen und Informationen fehlen. Um sich gegen derartige Krisen abzusichern, sollten jeder Betrieb und jedes Büro einen Notfallordner anlegen. So bleiben Stellvertreter jederzeit handlungsfähig und können die Geschäfte in Abwesenheit der Unternehmensleitung weiterführen.

Was ist ein Notfallordner?

Bei einem Notfallordner handelt es sich um einen Ordner, der alle wichtigen Informationen zur Führung des Unternehmens enthält. Ob Papierform oder digitale Variante – die Form ist dabei unerheblich. Entscheidend ist, dass die Stellvertretung, eine Vertrauensperson oder der/die Bevollmächtigte mit den darin zusammengefassten Angaben den Betrieb im Bedarfsfall fortführen kann. Bekannt ist der Notfallordner auch unter den Namen Notfallmappe oder Dokumentenmappe für den Notfall. 

Notfallordner selbst erstellen 

Unternehmerinnen und Geschäftsführer, die den Notfallordner selbst anlegen, sollten diesen zum Abschluss von ihrem Rechtsanwalt und der Steuerkanzlei prüfen lassen. Doch zunächst müssen sie einige Grundsatzentscheidungen treffen. Dazu zählt die Frage, ob die Notfallmappe physisch oder digital vorliegen soll. Außerdem ist zu klären, ob sie Originale von Vollmachten und Verträgen enthalten soll oder ob nur Kopien beigefügt werden. Auch eine Liste mit Verweisen zu den jeweiligen Fundstellen der Originale ist denkbar. 

Im nächsten Schritt gilt es, den Aufbewahrungsort zu bestimmen. Dieser muss sicher und vertrauenswürdig sein, da es sich bei den Dokumenten im Notfallordner um hochsensible Unterlagen handelt. Ein guter Ort für die Aufbewahrung kann daher bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater sein. Auch der Banksafe erfüllt die Voraussetzungen. Bei einer digitalen Dokumentenmappe für den Notfall sollte der Zugriff entsprechend verschlüsselt sein. Zu beachten ist bei der Entscheidung für den Aufbewahrungsort allerdings, dass die Bevollmächtigten und eventuell auch die eigene Assistenz den Ort kennen und sich im Fall der Fälle kurzfristig Zugang verschaffen können. 

Ist der Notfallordner einmal erstellt, sollten Unternehmerinnen und Unternehmer am besten gleich einen regelmäßigen Termin für die Wiedervorlage festlegen. Bei dieser Gelegenheit heißt es, die Unterlagen auf Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. So stellen sie sicher, dass Änderungen zeitnah in der Dokumentation berücksichtigt werden. 

Vorlage für Notfallordner 

Anstatt die Notfallmappe von Grund auf selbst zu erstellen, können Geschäftsführerinnen und Unternehmer auf Vorlagen für Notfallordner zurückgreifen. So liegt bereits eine erste Struktur vor, die sie dann mit ihren individuellen Inhalten und den Angaben aus dem Unternehmen füllen können. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass keine wesentlichen Details außen vor bleiben. Am einfachsten funktioniert dies mit einer Notfallmappe in Form einer ausfüllbaren PDF-Datei.

Wer Vorlagen für den Notfallordner nutzt, sollte dabei mögliche Besonderheiten berücksichtigen. Denn mitunter decken die Angebote spezielle Anforderungen ab. So unterscheiden sie zum Beispiel in Dokumentenmappen für Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften. Manche sind auch gezielt auf einzelne Branchen oder Berufsgruppen ausgerichtet. Hintergrund dieser besonderen Notfallordner sind Unterschiede im Erbrecht oder bei den notwendigen Vollmachten.

Notfallmappe anlegen: Was gehört hinein? 

In den Notfallordner gehören alle wichtigen Dokumente, die eine Vertretung bei Ausfall der Geschäftsführung benötigt. Neben Vollmachten, Verfügungen und einer Aufstellung von Passwörtern zählt dazu auch eine Liste mit Notfalladressen und Ansprechpartnern. Außerdem sollte die Notfallmappe Hinweise zur Unternehmensplanung, zu Rechten und Lizenzen sowie Handlungsanweisungen für den Notfall enthalten. Hinzu kommen Aufgabenbeschreibungen der Mitarbeitenden, Angaben zu deren Qualifikation sowie ein Vertretungsplan. Ebenso wichtig sind Aufstellungen über Konten, Versicherungen sowie aktuelle Aufträge und Projekte. 

Zur besseren Übersicht sollten Unternehmerinnen und Unternehmer für jedes Thema ein eigenes Kapitel oder einen Unterordner im Notfallordner anlegen. Ein Inhaltsverzeichnis oder eine Linkliste erleichtern den schnellen Zugriff. Hilfreich kann außerdem eine Maßnahmenliste sein. Denn gerade bei einem Notfall wird die Situation oft unübersichtlich und stellt Bevollmächtigte dadurch vor unerwartete Herausforderungen. Ein Maßnahmenplan unterstützt dann dabei, schnell eine Übersicht zu bekommen und handlungsfähig zu werden. Damit keine wichtigen Fristen und Termine verpasst werden, sollten Hinweise dazu ebenfalls auf der Liste zu finden sein. 

Vollmachten für den Notfall

Entscheidender Teil einer Notfallmappe sind die Vollmachten. Denn nur damit wird ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin handlungsfähig. Dabei kann es ratsam sein, unterschiedliche Vertrauenspersonen für verschiedene Bereiche zu bevollmächtigen. Außerdem ist zu überlegen, mehrere Vertreter zu bestimmen und jeweils mit Vollmacht auszustatten. Maßgeblich sollten dabei die Expertise und fachliche Zugehörigkeit der Mitarbeitenden sein. In jedem Fall ist so auch ein möglicher Ausfall der Vertretung bestmöglich abgesichert. Details zur Umsetzung im individuellen Fall sollten mit dem Anwalt oder der Anwältin besprochen werden. 

Hilfreich für die Vertretung ist, wenn der Notfallordner eine Liste der erteilten Vollmachten enthält. Daraus sollte hervorgehen, wer welche Befugnisse hat. Ebenfalls wichtig ist der Hinweis, wer welche Aufgaben nicht erledigen darf. Neben den Namen und Adressdaten sollten daher die Art der Vollmacht sowie Inhalte, der Umfang und Begrenzungen aufgeführt sein. Bei kleineren Unternehmen mit familiärem Bezug kann es zudem sinnvoll sein, private Vollmachten wie die Vorsorgevollmacht ebenfalls in die Dokumentenmappe für den Notfall aufzunehmen. Grundsätzlich sollten Unternehmerinnen und Geschäftsführer die Liste der Vollmachten regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. 

Verträge, Urkunden und Finanzinformationen für die Dokumentenmappe 

Die Dokumentenmappe für den Notfall sollte bei Unternehmen die wichtigsten Verträge, Urkunden und finanziellen Informationen beinhalten. Dazu zählen zum Beispiel der Gesellschaftervertrag sowie Handelsregister- und Grundbuchauszüge. Auch Miet- und Leasingverträge oder Markenurkunden und Patente können in der Notfallmappe hinterlegt sein. Bei einer engen familiären Verflechtung bietet es sich an, ein Testament – auch für den digitalen Nachlass – sowie den Erbvertrag und eine Patientenverfügung beizufügen. 

Unbedingt in den Notfallordner gehört zudem eine Liste mit sämtlichen Bankverbindungen. Hinzu kommen Informationen über laufende Finanzierungen und Anlagen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen ebenso über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert sein, weshalb der Jahresabschluss nicht fehlen darf. Schließlich sollte noch ein Überblick über die Versicherungen in den Ordner aufgenommen werden.

Fazit: Gut aufgestellt mit der Notfallmappe

Es lohnt sich für Unternehmerinnen und Unternehmer, sich frühzeitig mit einem möglichen Ausfall im Geschäftsleben zu beschäftigen und vorzusorgen. Denn mit einem Notfallordner tragen sie dazu bei, dass Vertrauenspersonen die Geschäfte während ihrer Abwesenheit fortführen können. So sichern sie die Existenz des Unternehmens genauso ab wie die ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Außerdem gilt: Wer sich rechtzeitig auf einen möglichen Notfall vorbereitet, kann selbst über die dann notwendigen Schritte bestimmen. Anderenfalls ist er darauf angewiesen, dass andere hoffentlich in seinem Sinne handeln. 

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Zertifizierungen für Unternehmen: was Entscheider wissen müssen 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Viele Unternehmen kennen die Situation: Potenzielle Kundinnen und Kunden wünschen Belege für die Qualität von Produkten oder Leistungen. Sie wollen die Sicherheit, dass die Zusammenarbeit auf gewisse Mindeststandards aufbaut. Ähnlich stellt sich die Lage bei der Personalsuche dar. Auch potenzielle Mitarbeitende erwarten, dass ihre Anforderungen an das Arbeitsumfeld erfüllt werden. Als Nachweis können ein Siegel oder Zertifizierungen für Unternehmen dienen.   

Bedeutung der Zertifizierung von Unternehmen – eine Definition 

Bei der Zertifizierung handelt es sich um ein Verfahren, mit dem sich die Einhaltung von Anforderungen nachweisen lässt. Neben Produkten und Dienstleistungen einschließlich ihrer Herstellverfahren können auch Personen, Systeme und Handelsbeziehungen Gegenstand der Überprüfung sein. Diese erfolgt durch eine unabhängige Person oder Organisation. Fällt die Beurteilung positiv aus, erteilt die Zertifizierungsstelle das Zertifikat. Dies gilt meist für einen befristeten Zeitraum.

Was ist ein Audit?

Ein Audit dient der Überprüfung von Systemen, Prozessen und Aktivitäten. Es soll sicherstellen, dass diese vorgegebenen Standards, Vorgaben oder Anforderungen entsprechen. Außerdem zeigt es mögliche Schwachstellen und Optimierungspotenzial auf. Durchgeführt wird das Audit von sogenannten Auditoren. Dabei handelt es sich um qualifizierte Fachkräfte und unabhängige Prüfer. 

Vorteile einer Zertifizierung

Erteilte Zertifizierungen können Unternehmen im Rahmen ihres Marketings oder Vertriebs einsetzen. So zeigen sie, dass sie gewisse Qualitätskriterien und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Auf diese Weise gewinnen sie leichter das Vertrauen möglicher Käuferinnen und Käufer. So unterstützt das Zertifikat dabei, das eigene Image und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Gleichzeitig dient es dazu, sich gegenüber den Wettbewerbern besser zu positionieren

Je nach Branche stellt eine Zertifizierung zudem die Voraussetzung für eine mögliche Zusammenarbeit dar. So verpflichten große Unternehmen vielfach ihre Zulieferer, festgelegte Standards zu erfüllen. Auch staatliche Auftraggeber machen in Ausschreibungen ein Zertifikat oft zur Bedingung für die Teilnahme. Hinzu kommt im internationalen Geschäft, dass Zertifizierungen weltweit Vergleichswerte bieten. 

Neben den Vorteilen in der Außenwirkung profitieren Unternehmen außerdem intern von einer Zertifizierung. Denn der Prozess zur Vorbereitung und Prüfung hilft dabei, mögliche Schwachstellen aufzudecken und zu beheben. So lassen sich Abläufe optimieren. In der Folge ergeben sich daraus oft niedrigere Kosten und höhere Gewinne.

Welche Zertifizierungen für Unternehmen gibt es? 

Zertifizierungen gibt es in sehr vielen Bereichen. Dazu gehören Produktzertifizierungen, Systemzertifizierungen, branchenspezifische Zertifizierungen oder auch Audits in Spezialbereichen. Sehr bekannt sind vor allem die verschiedenen ISO-Zertifizierungen. Dabei lösen sie als internationale Standards die nationalen DIN-Normen nach und nach ab. Ebenso verbreitet sind TÜV-Zertifizierungen oder das CE-Kennzeichen, das die Einhaltung von EU-Sicherheitsvorschriften bescheinigt.

Label „Digitale DATEV-Kanzlei“

Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei werden Kanzleien ausgezeichnet, die konsequent digital mit ihren Mandantinnen und Mandanten zusammenarbeiten, unterstützt durch DATEV-Software. Auf DATEV Smart Expert finden Sie die passende Kanzlei.

ISO-Zertifizierung für Unternehmen 

Mit einer ISO-Zertifizierung weisen Unternehmen nach, dass sie Normen in bestimmten Bereichen erfüllen. Dabei steht zum Beispiel die ISO 9001 für Qualitätsmanagement, die ISO 14001 für Umweltmanagement, die ISO 50001 für Energiemanagement und die ISO 45001 für Arbeits- und Gesundheitsmanagement. Erarbeitet werden diese und weitere Normen von der Internationalen Organisation für Normung (International Organization for Standardization) mit Sitz in Genf. 

Der Ablauf einer Iso-Zertifizierung erfolgt in drei Schritten. Im ersten Schritt erstellen Unternehmen ein Qualitätshandbuch. Darin sind die übergeordneten Abläufe im Unternehmen dokumentiert. Im nächsten Schritt folgen die Details. Dazu gehören Dokumente mit Arbeitsanweisungen, Stellen- und Prozessbeschreibungen oder Sicherheitshinweise. Diese sind von den Mitarbeitern zu bestätigen. Abschließend erfolgt das Zertifizierungs-Audit.  

Neben einer akkreditierten Zertifizierung können Unternehmen sich für eine nicht-akkreditierte entscheiden. Diese ist deutlich günstiger und lässt sich auch online durchführen. Dabei ist zum Beispiel das ISO-9001-Zertifikat drei Jahre gültig. Nach jeweils einem Jahr bestätigt ein Überwachungsaudit, dass die Anforderungen weiterhin erfüllt werden. 

Zertifizierung als nachhaltiges Unternehmen 

Unternehmen, die ihr nachhaltiges Handeln dokumentieren wollen, haben die Wahl zwischen verschiedenen Öko-Zertifizierungen. Eines davon ist das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), das von der Europäischen Union entwickelt wurde. Es ist das weltweit anspruchsvollste Umweltmanagementsystem und steht allen Branchen und Betriebsgrößen offen. Außerdem deckt es die Anforderungen der DIN EN ISO 14001 ab.  

Ziel von EMAS ist die stetige Verbesserung der Unternehmen nicht nur in Bezug auf ihr Umweltverhalten. Es bezieht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ein und beginnt mit einer Umweltprüfung. Neben der regelmäßigen Wiederholung sind auch Umwelterklärungen Pflicht. Darin stellt die Organisation ihre umweltrelevanten Daten öffentlich zur Verfügung. 

Nachhaltigkeit belegen Unternehmen ebenso mit dem ESG-Zertifikat. Dabei handelt es sich um ein Zertifizierungsprogramm, das das CFA-Institut anbietet. Hier steht E für Environmental (Umwelt), S für Social (Soziales) und G für Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung). Diese Aspekte müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ab 2025 in ihren Geschäftsberichten veröffentlichen. Ab 2026 gilt die Berichtspflicht für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 10 Mitarbeitende, eine Bilanzsumme über 450.000 Euro und Umsatzerlöse von mindestens 900.000 Euro. 

Haben Unternehmen ihre CO2-Emissionen reduziert oder arbeiten bereits klimaneutral, können sie sich dies ebenfalls zertifizieren lassen. Grundlage dafür ist eine CO2-Bilanz, die neben den eingesparten auch die noch bestehenden Emissionen aufzeigt. Dabei sind entsprechende Zertifizierungen für Produkte und Leistungen, den gesamten Betrieb, einzelne Niederlassungen oder auch Gebäude erhältlich. Der international anerkannte Standard für CO2-Neutralität lautet PAS 2060.

Weitere Zertifizierungen für Unternehmen  

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels werden Gütesiegel wie das Label „Familienfreundliches Unternehmen“ oder „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ immer wichtiger. Immerhin dienen sie als Nachweis für ein Arbeitsumfeld, in dem sich Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren lassen. Wichtige Kriterien für die Vergabe sind Arbeitszeiten, die Möglichkeiten zu Homeoffice und Weiterbildung sowie ein wertschätzender Umgang. Die Vergabe der Zertifizierung erfolgt nach einem Audit vor Ort im Unternehmen. 

Bei der SCC-Zertifizierung für Unternehmen handelt es sich um ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Dabei steht SCC für Sicherheits Certifikat Contraktoren. Ziel dahinter ist, den Arbeitsschutz von Subunternehmern – den sogenannten Kontraktoren – zu erhöhen. Mit dem Zertifikat wollen die Auftraggeber belegen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht bei der Auswahl von Subunternehmern nachkommen. 

Vorteile im Außenhandel erhalten Unternehmen schließlich mit einem AEO-Zertifikat. Damit erhalten sie den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. Diese Bewilligung gilt unbefristet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Erteilt wird sie vom Zoll. Dabei gibt es drei verschiedene Varianten: AEO C für zollrechtliche Vereinfachungen, AEO S für Sicherheit und AEO C/S für zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit. Welche Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikats zu erfüllen sind, hängt von der gewünschten Form und den Umständen im Unternehmen ab. 

Fazit: Entscheidung über eine Zertifizierung 

Die Auswahl der geeigneten Zertifizierung sollten Unternehmen unter strategischen Gesichtspunkten treffen. So gilt es erst einmal, die unternehmerischen Ziele genau zu analysieren. Auf dieser Grundlage lassen sich dann passende Zertifizierungen herausfiltern. Dabei zählt vor allem der Blick darauf, wie das Unternehmen von einem Zertifikat profitieren kann. Zusätzliche Entscheidungskriterien liefern der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Zertifizierung.

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Verfahrensdokumentation gemäß GoBD erstellen 

Auf einen Blick

– Die Verfahrensdokumentation soll einen umfassenden Überblick über alle Vorgänge rund um die Buchführung geben.

– Die Erstellung der Verfahrensdokumentation vollständig auszulagern, kann problematisch sein, denn außenstehende Personen kennen die Abläufe im Unternehmen nicht detailliert genug.

– Deshalb empfiehlt sich zur Erstellung ein siebenstufiges Verfahren in Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei.

Sich schnell einer lästigen Pflicht entledigen – danach klingt eine Reihe von Anzeigen im Internet, die findet, wer nach „Verfahrensdokumentation“ sucht. Doch ist es wirklich sinnvoll, die eigene Verfahrensdokumentation vollständig extern erstellen zu lassen? Oder funktioniert dies nicht besser auf internem Weg? Wer ist der beste Ratgeber? Was bringen Vorlagen und vor allem welche? 

Zumindest die ersten beiden dieser Fragen lassen sich vergleichsweise einfach beantworten: Nein, eine ausschließlich externe Erstellung der Verfahrensdokumentation ist aus zwei Gründen nicht sinnvoll, und die besten Ratgeber finden sich in der Steuerberatungskanzlei. Weshalb sollten Unternehmen aber nun die Pflicht zur Verfahrensdokumentation nicht komplett auslagern? Die Antwort liefert ein Blick auf das, was der Gesetzgeber damit ursprünglich bezweckte: nämlich Transparenz über Abläufe im Unternehmen und speziell im Hinblick auf die Buchführung zu schaffen.  

GoBD als verbindliche Rechtsgrundlage

Wichtig ist das vor allem bei einer Betriebsprüfung: Das Fehlen der Verfahrensdokumentation führt zwar dabei nicht unmittelbar zum Verwerfen der gesamten Buchführung, erhöht aber das Risiko einer möglichen Steuerschätzung im Sinne des § 162 der Abgabenordnung (AO). Geregelt ist die Pflicht, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, über die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“. Diese wurden im Jahr 2019 und zuletzt 2024 geändert und an technologische Neuerungen angepasst. 

Wesentlich bei der Änderung im März 2024 war, dass der Beschreibungsstandard für die Datenüberlassung sowie eine digitale Lohn-Schnittstelle bereitgestellt werden. Außerdem regelt die Änderung Exporte aus elektronischen Aufzeichnungssystemen im Zusammenhang mit der Kassensicherungsverordnung und weitere unterstützte Dateiformate der Prüfsoftware.  

Im Hinblick auf die Verfahrensdokumentation im Allgemeinen ergeben sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) von 2019 die konkretesten Anforderungen und speziell die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation, die alle System- beziehungsweise Verfahrensänderungen inhaltlich und zeitlich lückenlos erfasst. 2019 war auch das Ersetzende Scannen – also die Digitalisierung und anschließende Vernichtung von Papierbelegen – zulässig geworden. Daneben hatte die Finanzverwaltung seinerzeit Voraussetzungen für die ausschließliche Aufbewahrung von Inhouse-Formaten definiert und geregelt, dass nach einem Systemwechsel der Datenzugriff der Finanzverwaltung nach Ablauf des sechsten Kalenderjahres auf die Datenträgerüberlassung beschränkt werden kann. 

Komplizierte Abläufe erfordern Beschreibung 

Hinter all dem steht die Überzeugung, dass die Abläufe rund um Buchführung und Archivierung in Unternehmen so komplex seien, dass Prüfende sie ohne Verfahrensdokumentation nicht nachvollziehen könnten. Ob dem immer so ist, bleibt dahingestellt und hat überdies keinerlei praktische Relevanz, da de facto die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation besteht. 

Die Motivation der Finanzverwaltung erklärt aber, warum es problematisch ist, die Erstellung der Verfahrensdokumentation vollständig auszulagern: Es kann niemand Außenstehendes die Abläufe im Unternehmen genau genug kennen und um eine Erklärung ebendieser geht es ja gerade. Deshalb empfiehlt sich ein siebenstufiges Verfahren in Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei. Dabei spielt selbstverständlich auch die Musterverfahrensdokumentation eine Rolle – allerdings nicht in Eigenregie. 

Sieben Stufen führen zur Verfahrensdokumentation 

Denn am Anfang steht die Erstberatung mit Entscheidung zur Verfahrensdokumentation. Anschließend kann die Steuerberaterin oder der Steuerberater die Verfahrensdokumentation aus einer Vorlage heraus einrichten. Der dritte Schritt besteht darin, die Einweisung zu protokollieren. Dem Unternehmen selbst obliegt es nun in Schritt vier, die Änderungen unterjährig zu dokumentieren. 

Die weiteren Schritte umfassen die Anpassung der Verfahrensdokumentation an den jeweils neuesten Stand, die Erstellung von Überprüfungsberichten als Nachweis für die Finanzverwaltung sowie die jährliche Überprüfung der Verfahrensdokumentation. 

Was bringen Muster für bestimmte Branchen? 

Wer als Unternehmerin bereits Vorarbeit leisten möchte und tiefer in die Materie einsteigt, stellt fest, dass es Muster für bestimmte Branchen gibt. Eine Vorlage für die Verfahrensdokumentation kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn sie nicht zu umfangreich ist und einen allgemeinen Blick auf die Abläufe ermöglicht. Denn vom Ursprungskonzept her bildet die Verfahrensdokumentation zwar nur den Status Quo ab, um dem Betriebsprüfer die Arbeit zu erleichtern. Für Unternehmen besonders gewinnbringend ist die Erstellung aber dann, wenn sie dabei hilft, Ungereimtheiten aufzudecken, doppelte Arbeiten zu identifizieren und auf diese Weise die Abläufe zu optimieren

Branchenspezifische Muster sind in der Regel bereits um viel Allgemeines abgespeckt und erleichtern so den Überblick. Insbesondere im Hinblick auf das Ersetzende Scannen empfiehlt es sich, bestehende Prozesse rund um die Verarbeitung der Eingangsrechnung zu überprüfen und mit der Steuerkanzlei zu besprechen. Denn im Vorfeld der verpflichtenden elektronischen Rechnungen, die künftig erneut eine Anpassung der Verfahrensdokumentation erforderlich machen werden, stellt sich die Frage, wann eine Neugestaltung des Prozesses sinnvoll ist. 

Verfahrensdokumentation und Ersetzendes Scannen 

Bei allen, die bereits Ersetzendes Scannen praktizieren, dürfte die Verfahrensdokumentation stärker als bei vielen anderen im Fokus der Betriebsprüfung stehen. Dabei ist wichtig zu beachten, dass Muster zur Verfahrensdokumentation beim Ersetzenden Scannen möglicherweise nur diesen isolierten Aspekt zum Gegenstand haben und zum Beispiel den Umgang mit originär digital eingegangenen Rechnungen außen vor lassen. 

Für die Praxis wesentlich ist, zu dokumentieren, wie das Scan-Ergebnis geprüft wird, da eine stichprobenartige Prüfung ausreicht. Allerdings muss das Vorgehen dafür festgelegt sein, regelmäßig eingehalten und eben dokumentiert werden. Das ist insofern von besonderem Belang, als dass die GoBD neben stationären Scannern ausdrücklich auch Smartphones erlauben. Diese können häufig wechseln und auch die Umgebung hat zum Beispiel Einfluss darauf, inwieweit das digitale Abbild dem originalen Papierbeleg entspricht. Dies zu dokumentieren, ist wesentlich. 

Was gehört in die Verfahrensdokumentation? 

Unabhängig von diesem Spezialaspekt verlangt die Finanzverwaltung einen vergleichsweise umfassenden Überblick über alle Vorgänge rund um die Buchführung. So heißt es in der Regelung wörtlich: „Da sich die Ordnungsmäßigkeit neben den elektronischen Büchern und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren und Bereiche des DV-Systems bezieht […], muss für jedes DV-System eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des DV-Verfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind. Der Umfang der im Einzelfall erforderlichen Dokumentation wird dadurch bestimmt, was zum Verständnis des DV-Verfahrens, der Bücher und Aufzeichnungen sowie der aufbewahrten Unterlagen notwendig ist. Die Verfahrensdokumentation muss verständlich und damit für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein. Die konkrete Ausgestaltung der Verfahrensdokumentation ist abhängig von der Komplexität und Diversifikation der Geschäftstätigkeit und der Organisationsstruktur sowie des eingesetzten DV-Systems.“

Dabei beschreibt die Verfahrensdokumentation den organisatorisch und technisch gewollten Prozess. Dies reicht etwa bei elektronischen Dokumenten von der Entstehung der Informationen über die Indizierung, Verarbeitung und Speicherung, dem eindeutigen Wiederfinden und der maschinellen Auswertbarkeit bis zur Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der Reproduktion. 

Verfahrensdokumentation in vier Teilen 

Diesen Gesamtüberblick verschafft ein Dokument aus vier Teilen, so will es die Finanzverwaltung weiter. Das sind

  • eine allgemeine Beschreibung,
  • eine Anwenderdokumentation,
  • eine technische Systemdokumentation
  • sowie eine Betriebsdokumentation.

Änderungen der Verfahrensdokumentation müssen zudem historisch nachvollziehbar sein.

Ein Beispiel, wie eine solche Verfahrungsdokumentation ganz praktisch aussehen kann, liefert das BMF leider nicht, aber es gibt eine ganze Reihe von Dokumenten verschiedener Verbände und Gruppierungen, die sich mit Einzelaspekten beschäftigen. Ein wichtiger ist das Thema „Kassensysteme“. Zu diesem Beispiel hat der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA) eine Vorlage für eine Verfahrensdokumentation erstellt.

Auch diese DFKA-Muster-Verfahrensdokumentation bezieht sich wieder nur auf einen isolierten Bereich, und zwar die ordnungsmäßige Kassenführung. Die in dem 38-seitigen Dokument dargestellten Verfahrensschritte beschränken sich allein auf Kassensysteme zur ordnungsmäßigen Abrechnung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen. Daneben sei etwa der Einsatz weiterer DV-Systeme, die einer erstmaligen Erfassung von Geschäftsvorfällen im Sinne einer Grundaufzeichnung dienen, zum Beispiel Waagen oder Taxameter, zu dokumentieren.  

Unternehmer haben es in Sachen Verfahrensdokumentation mit einer ganzen Reihe an Einzelaspekten zu tun. Um die gesetzlich geforderten Vorgaben einzuhalten, empfiehlt sich die Rücksprache mit der Steuerkanzlei.  

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Neuer DATEV-Marktplatz Partner unterstützt bei individuellen Jahresabschlüssen 

Der Jahresabschluss gibt Auskunft über den wirtschaftlichen Erfolg und die finanzielle Lage von Unternehmen. Dabei ist es entscheidend, diesen nach den richtigen Formaten und Richtlinien fristgerecht und korrekt zu erstellen. Mit dem Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken unterstützt DATEV Jahresabschlussauswertungen für eine große Anzahl der in Deutschland geltenden aktuellen Vorschriften und Taxonomien. Um auch bei der Erstellung von Jahresabschlüssen mit individueller Struktur, nach handelsrechtlichen Spezialvorschriften, internationaler Rechnungslegung oder IFRS zu unterstützen, ergänzt die webbasierte Software des Schweizer Unternehmens aumico AG das DATEV-Portfolio. 

Unterstützung vom Datenimport bis zum Abschluss 

Die Lösung des DATEV-Marktplatz Premium Partners unterstützt Anwenderinnen und Anwender vom Datenimport über die Anpassung des Schemas an individuelle Bedürfnisse, die Kontenzuordnung bis hin zum Abschluss. Dafür können die Daten, die für die Erstellung des Jahresabschlusses benötigt werden, ganz einfach aus den DATEV-Lösungen für das Rechnungswesen exportiert werden. Erforderlich ist dabei die Angabe über das zu exportierende Jahr. Das Excel-File kann lokal abgespeichert und in die Partnerlösung importiert werden.  

Anschließend kann der individuelle Jahresabschluss nach individueller Struktur, handelsrechtlichen Spezialvorschriften oder internationaler Rechnungslegung zuverlässig erstellt werden. Gut zu wissen: Die Lösung deckt alle gängigen Rechtsformen ab.  

Die Vorteile der Partnerlösung auf einen Blick:  

  • IFRS-Abschlüsse zusätzlich zu Handels- und Steuerbilanz 
  • Individuelles Reporting nach internationalen Standards 
  • Handelsbilanz mit individualisierter Gliederung 
  • Jahresabschluss nach Formblattverordnung 
  • Individualisierbare Postenstruktur 
  • Automatisierte Kontenzuordnung  
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DATEV-Marktplatz Expo 2024: Partnerlösungen live erleben

Ganz nach dem Motto „Ökosystem erleben“ können Unternehmerinnen und Unternehmer am 4. Juli und 7. November 2024 je rund 50 ausgewählte Unternehmenslösungen von DATEV-Marktplatz Partnern und ihr Zusammenspiel mit DATEV-Software live erleben. 

Lösungen von DATEV-Marktplatz Partnern ergänzen das DATEV-Produktportfolio sinnvoll und sorgen mithilfe der DATEV-Datenservices für durchgehend digitale Geschäftsprozesse zwischen Unternehmen und Steuerberatungskanzleien. Auf der DATEV-Marktplatz Expo erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, warum DATEV auf Software-Kooperationen setzt und wie sie von dem Zusammenspiel mit DATEV-Lösungen profitieren. 

Anmeldung

Melden Sie sich gleich hier zur DATEV-Marktplatz Expo 2024 an.

Von ERP- über Scan- bis Kassenlösungen 

Über den ganzen Tag verteilt können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in verschiedenen Online-Sessions die Lösungen der DATEV-Marktplatz Partner kennenlernen. Dabei erfahren sie unter anderem, wie sich die Prozesse zwischen Unternehmen und der Steuerberatungskanzlei effizient gestalten lassen.  

Die Veranstaltung bietet darüber hinaus ab Mittag die Möglichkeit, sich mit den Vertreterinnen und Vertretern von zahlreichen DATEV-Marktplatz Partnern an virtuellen Messeständen auszutauschen und individuelle Fragen zu klären. Im Anschluss an die Mittagspause geben COO Julia Bangerth und Geschäftsleitungsmitglied Jutta Rößner einen Einblick in die Ökosystem- und Partnerstrategie von DATEV. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem Vortrag zum Thema E-Rechnung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in den Präsentationen der Partner Einblicke in verschiedene Themenbereiche wie ERP, E-Commerce, Rechnungsschreibung und Personalwirtschaft. 

Übersicht der teilnehmenden DATEV-Marktplatz Partner 

Folgende DATEV-Marktplatz Partner sind am 4. Juli mit ihren Unternehmenslösungen auf der DATEV-Marktplatz Expo vertreten:

Zeitplan DATEV-Marktplatz Expo online 4.7.2024

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E-Rechnung: Die Zukunft der Rechnungsstellung im digitalen Zeitalter 

Die Einführung der E-Rechnung ist nicht nur eine technologische Neuerung, sondern auch eine gesetzliche Anforderung, die das Wachstumschancengesetz regelt. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Umsatzsteuerbetrug wirkungsvoll einzudämmen und gleichzeitig die digitale Infrastruktur und die Effizienz deutscher Unternehmen zu stärken, um so die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.  

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22. März 2024 mehrheitlich zugestimmt. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 dazu, E-Rechnungen zu empfangen und weiterverarbeiten zu können. Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Unternehmen sollten sich deshalb möglichst bald darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Für den Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis 2028. Ab dann ist jedes Unternehmen in Deutschland verpflichtet, im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen E-Rechnungen zu versenden.  

Was ist eine E-Rechnung? 

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem standardisierten digitalen Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Diese Form der Rechnungsstellung ermöglicht es den Empfängern, die Daten direkt in ihre Buchhaltungssysteme zu übernehmen, was manuelle Eingabefehler reduziert und die Verarbeitungsgeschwindigkeit erhöht. Rechnungen im PDF-Format genügen diesen Anforderungen nicht. Eine gesetzeskonforme E-Rechnung muss den Vorgaben der Europäischen Norm EN16931 entsprechen. Dafür gibt es in Deutschland mit XRechnung und ZUGFeRD bereits zwei etablierte Formate, die in vielen Softwarelösungen unterstützt werden. Die E-Rechnungspflicht hat also zur Folge, dass Unternehmen ihre Systeme entsprechend anpassen müssen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Das Wachstumschancengesetz spielt dabei eine entscheidende Rolle, da es die Rahmenbedingungen für die flächendeckende Einführung der E-Rechnung schafft. 

Das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnung 

Das am 22. März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz ist eine gesetzliche Initiative, die darauf abzielt, die Digitalisierung in allen Bereichen der deutschen Wirtschaft voranzutreiben. Ein wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist die Förderung der E-Rechnung, um die Effizienz, Transparenz und Compliance der finanziellen Transaktionen zwischen Unternehmen zu verbessern. Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, ab 2025 E-Rechnungen zu empfangen und weiterzuverarbeiten. Dies soll nicht nur die administrativen Lasten verringern, sondern auch dazu beitragen, den Zahlungsverkehr zu beschleunigen. 

Vorteile der E-Rechnung 

Die Einführung der E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Einer der größten Vorteile ist die erhebliche Steigerung der Effizienz. Automatisierte Prozesse ermöglichen eine schnellere Rechnungsbearbeitung, wodurch Unternehmen ihre Ressourcen effektiver einsetzen können. Zudem führen digitale Rechnungen zu einer Reduzierung der Druck- und Versandkosten, was zu direkten Kosteneinsparungen führt. Die Umstellung auf E-Rechnungen verbessert auch die Compliance, da digitale Prozesse leichter nachvollziehbar und überprüfbar sind, was die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erleichtert – beispielsweise bei der Archivierung nach den Vorgaben der GoBD

Herausforderungen bei der Implementierung 

Trotz der Vorteile stehen viele Unternehmen vor Herausforderungen bei der Implementierung von E-Rechnungen. Technische Herausforderungen, wie die Integration neuer Software in bestehende Systeme, sind zu bewältigen und können Schulungsbedarf erfordern. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden mit den neuen Prozessen vertraut sind und diese effektiv nutzen können. Datenschutz und Datensicherheit sind weitere wichtige Aspekte, die bei der Umstellung beachtet werden müssen, um die Integrität und Vertraulichkeit der finanziellen Daten zu gewährleisten. 

Die Rolle der Steuerberatung 

Steuerberaterinnen und Steuerberater spielen eine entscheidende Rolle bei der Einführung der E-Rechnung. Sie sind nicht nur wichtige Berater beim Verständnis und der Implementierung der gesetzlichen Anforderungen, sondern unterstützen auch bei der technischen Umsetzung und sollten von vornherein in die neuen digitalen Datenkreisläufe eingebunden werden. Schließlich benötigen sie die Daten für weiterführende Aufgaben – etwa die Erstellung der Finanzbuchführung. Außerdem helfen Steuerberater Unternehmen dabei, die richtigen Systeme auszuwählen, die Integration vorzubereiten und die Mitarbeiter auf die neuen Prozesse vorzubereiten. Ihre Expertise ist besonders wertvoll, um sicherzustellen, dass die Umstellung reibungslos verläuft und die Unternehmen von allen Vorteilen der E-Rechnung profitieren können. 

Praktische Tipps für Unternehmen 

Unternehmen, die sich auf die Einführung der E-Rechnung vorbereiten, sollten frühzeitig mit der Planung beginnen. Es ist wichtig, eine umfassende Bewertung der aktuellen Systeme durchzuführen und festzustellen, welche Anpassungen notwendig sind. Die Auswahl einer geeigneten E-Rechnungssoftware, die sich nahtlos in die bestehenden Systeme integrieren lässt, ist entscheidend. Zudem sollten Unternehmen Schulungen für ihre Mitarbeitenden anbieten, um sicherzustellen, dass diese mit den neuen Prozessen vertraut sind und sie effektiv nutzen können. 

Zusammenfassung und Ausblick 

Die Einführung der E-Rechnung stellt eine bedeutende Veränderung für die deutsche Wirtschaft dar, bietet jedoch auch große Chancen für Effizienzsteigerung, Kostenersparnis und verbesserte Compliance. Unternehmen, die sich erfolgreich an diese Veränderung anpassen, werden nicht nur gesetzlich konform sein, sondern auch Effizienzvorteile genießen. Die Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei ist dabei ein Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Umstellung. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die E-Rechnung ein entscheidender Schritt nach vorne und wird die Art und Weise, wie Unternehmen operieren, nachhaltig verändern. 

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KI-Einsatzmöglichkeiten in Unternehmen 

Bereits heute gibt es unzählige KI-Anwendungen, die Unternehmen in den verschiedensten Bereichen Unterstützung versprechen. In Kooperation mit dem Masterstudiengang Public Relations und Unternehmenskommunikation der Hochschule Ansbach ist dieser Überblicksartikel entstanden. Die Studierenden beleuchten dabei KI in Verbindung mit drei wesentlichen Aspekten des Arbeitslebens: dem Onboarding, der Weiterbildung während einer Tätigkeit und abschließend noch dem Wissensmanagement, was vor allem beim Austritt aus dem Unternehmen relevant ist. 

KI im Onboarding 

Prof. Dr. Wolf Knüpffer ist Experte für Wirtschaftsinformatik und E-Business an der Hochschule Ansbach. Er erklärt, welche Chancen KI in der Einarbeitungsphase bietet.  

DATEV TRIALOG: Was halten Sie im Onboarding-Prozess für besonders wichtig?  

Knüpffer: Wir befinden uns in einem „War for Talents“. Es zeigt sich, dass gerade die ersten Wochen entscheidend sind für den langfristigen Verbleib qualifizierter Mitarbeiter im Unternehmen. Das Onboarding sollte effizient und für alle Beteiligten möglichst angenehm erfolgen. Es gilt, neue Mitarbeiter schnell ins Unternehmen zu integrieren. Eine „weiche Landung“ ist hier wichtig. Dem gegenüber stehen überlastete Mitarbeiter in den Personalabteilungen. Eine gezielte IT-Unterstützung kann hier sehr viel nützen.  

Ist die Integration von KI mit einem sozialen Onboarding-Prozess vereinbar?  

Zunächst einmal gibt es beim Onboarding viele Aufgaben, die stark automatisiert werden können. Das sind zum Beispiel die Erfassung persönlicher Daten und die Bereitstellung benötigter Zugangsdaten oder der Arbeitsausstattung. Hier gibt es vielfach noch Defizite in den Unternehmen. Schon hier können KI-Systeme gezielt Lösungswege anbieten und diese dynamisch anpassen. So werden Mitarbeiter von Routineaufgaben entlastet und können sich stärker auf die soziale Komponente im zwischenmenschlichen Bereich fokussieren. Die Stärke der KI liegt hier also – wie so oft – in der Unterstützung im Sinne eines Assistenzsystems. 

Welche Chancen sehen Sie in der Nutzung von KI im Onboarding-Prozess?  

Dort, wo wir zunehmend zeitlich und örtlich flexibel arbeiten, ist oft spontan kein Ansprechpartner unmittelbar verfügbar. Etwa auf Dienstreisen, beim Arbeiten im Homeoffice oder auch nur außerhalb der Kernarbeitszeiten. Dann kann zum Beispiel ein Chat-Bot mit weiteren Systemen in Hintergrund wertvolle Dienste leisten.  

Welche potenziellen Risiken sehen Sie in der Implementierung von KI im Onboarding-Prozess?  

Entscheidend ist natürlich die Qualität der Lösungen, die eine KI im Rahmen eines Onboarding-Prozesses liefert. An Systemen wie etwa ChatGPT sehen wir, dass KI mitunter Ergebnisse produziert, die auf den ersten Blick prima aussehen. Im Detail sind sie dann dennoch fehlerbehaftet. Solche Fehler können im Onboarding-Prozess im wahrsten Sinne des Wortes in die Irre führen. Entscheidend ist daher eine ständige Wartung und Anpassung der Systeme durch die Personaler und eine gesunde Wachheit der neuen Mitarbeiter. 

Sehen Sie Chancen in einem Onboarding, das ausschließlich digital ist?  

Wir haben uns in Zeiten der Pandemie an die Nutzung automatisierter Online-Systeme gewöhnt und erwarten diese heute sogar verstärkt. Der zunehmende Personalmangel drängt Unternehmen zusätzlich in diese Richtung. Gleichzeitig hat uns die Zeit der Lockdowns aber auch gezeigt, wie wichtig uns zwischenmenschliche Kontakte sind. Ein ausschließlich digitales Onboarding halte ich daher nicht für sinnvoll. Aspekte wie die Unternehmensatmosphäre, Formen des Miteinanders oder ein Wir-Gefühl kann eine Maschine nur schwer vermitteln. Sie kann aber Mitarbeiter entlasten, damit diese sich genau auf die Vermittlung dieser Aspekte konzentrieren können.  

(Das Interview führten Nina Habrunner, Katharina Kittelberger, Giuliana Mocerino und Paula Wahlig) 

KI in der Weiterbildung 

Auch bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen wird geforscht, welche Vorteile die Nutzung von künstlicher Intelligenz haben kann. Die KI kann Lernkurse erstellen und individuell an die Bedürfnisse und persönlichen Interessen der Lernenden anpassen. In einigen Fällen, wie dem „KIPerWeb“-Projekt des Forschungsinstitut Betriebliche Bildung, sollen die Lernkurse über eine Weiterbildungsplattform im Internet angeboten werden. 

Aktuelle KI-Systeme können auf maschinelles Lernen, Mustererkennung, Spracherkennung oder interaktive Dialogpartner beim Lernen zurückgreifen. Für den Aspekt des personalisierten und individuellen Lernens ist es zusätzlich wichtig, dass die künstliche Intelligenz Daten über den Lernfortschritt sammeln. Dadurch kann ein maßgeschneiderter Lernplan erstellt werden.  

Mit einer KI-gestützten Lernplattform beziehungsweise einer digitalen Weiterbildungsplattform, kann durch das Integrieren eines Chatbots ein projektbegleitender Austausch und Transfer stattfinden. Dies ermöglicht beispielsweise eine stetige Verbesserung des Lernprozesses.  

Im Projekt APPOLO wird eine kostenfreie AI-basierte, plattformübergreifende Companion-App für lebenslange Lernoptimierung entwickelt. Den Nutzern soll ein intelligenter Assistent zur Verfügung gestellt werden, der auf dem individuellen Weiterbildungsweg unterstützt. 

Bei der Entwicklung der App handelt es sich um ein Kooperationsprojekt zwischen unterschiedliche Einrichtungen:  

  • Hochschule der Bayerischen Wirtschaft 
  • Bertelsmann Stiftung 
  • Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft 
  • Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft  
  • TÜV Rheinland Akademie 

Vom Kompetenzprofil zum individuellen Lernpfad 

Durch das Projekt wird es Nutzern ermöglicht, mithilfe von künstlicher Intelligenz individuelle Weiterbildungsmaßnahmen zu entdecken. KI ermittelt hierbei ein Kompetenzprofil, indem Nutzer Angaben zu ihrer individuellen Qualifizierung angeben. Neben dem Upload von Zeugnissen und Lebensläufen haben Nutzer die Möglichkeit, ihre beruflichen Kompetenzen selbst einzuschätzen. Anschließend kann eine Überprüfung durch ein berufsfachliches Skill-Assessment durchgeführt werden. Durch ein Soft-Skill-Assessment und einen Test der Deutschkenntnisse kann das Kompetenzprofil verfeinert werden. Im Anschluss wird die App den Nutzern einen passgenauen Lernpfad für Weiterbildungsmaßnahmen sowie passende Jobangebote vorschlagen. 

Seit September 2021 wird das Projekt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Am Projekt wird im Rahmen des Innovationswettbewerbs Digitale Plattform berufliche Weiterbildung (INVITE) gearbeitet. Es wird bis einschließlich August 2024 vom Bundesinstitut für Berufsbildung fachlich und administrativ begleitet. 

(Autoren des Abschnitts „KI in der Weiterbildung“: Lars Dopfer, Aaron Hofmann, Julian Löhner und Maurice Pittner) 

KI im Wissensmanagement 

Verlässt ein Mitarbeiter die Firma, gehen zahlreiche Informationen, die nicht in Dokumenten zu finden sind, mit ihm. Um das zu verhindern, kann künstliche Intelligenz (KI) beim Offboarding in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. 

Mit dem Tool der sogenannten „Wissensgraphen“ lasse sich das Wissensmanagement in Unternehmen extrem vereinfachen und verbessern, erklärt Prof. Dr. Alexander Dengel. Er ist seit 1993 Professor für KI an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau und geschäftsführender Direktor des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI). Unter einem Wissensgraphen versteht man eine semantische Struktur, welche ein Netzwerk aus Objekten, Ereignissen, Situationen oder Konzepten der betrachteten Datenmenge erstellt und die Beziehungen zwischen ihnen veranschaulicht und explizit standardisiert, sodass jeder Computer das gleich versteht. Diese Informationen können dann von den Mitarbeitern bei konkreten Fragestellungen über eine unternehmenseigene Suchmaschine abgerufen werden. 

Schnelle Antworten auf konkrete Fragen 

Doch wie funktioniert das konkret? Zunächst agiert die KI des Tools als stiller Beobachter bei der täglichen Arbeit der Mitarbeiter und hat Zugriff auf alle Ablageorte im Unternehmensnetzwerk, die oftmals siloartig verteilt und dezentral vorliegen. „Sie haben zum Beispiel Informationen in SAP, im Geoinformationssystem, im Archiv, im Netzlaufwerk oder sonst wo. Information ist also verteilt, aber adressierbar“, erklärt Dengel. Durch die Standardisierung kann die KI Zusammenhänge in den unternehmenseigenen Daten verstehen und lernt ständig dazu. Sucht ein Mitarbeiter nach einer bestimmten Information, kann er seine Frage einfach in eine interne Suchmaschine eingeben. Zum Beispiel: „Mit wem hat Max Mustermann über welche Themen während des Meetings in München gesprochen?“ Das System könne einem diese Frage laut Dengel dann direkt beantworten, ohne dass man selbst zahlreiche Dokumente in den verschiedensten Ablagesystemen durchsuchen müsse. Ein interaktives Archiv sozusagen. 

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen also irgendwann, kann sein Nachfolger somit nachvollziehen, welche Kontakte sein Vorgänger beispielsweise wie hat, welche Aufgaben regelmäßig auf ihn zukommen werden oder wo benötigte Informationen zu finden sind. „Sie haben dann das geballte Wissen einer Person im Zugriff, das sich über die Laufzeit seiner Tätigkeit angesammelt hat.“ Für Dengel ist das ein großer Vorteil beim Offboarding des scheidenden bzw. Onboarding des neuen Mitarbeiters. Auch das maschinelle Lernen der KI sei hierbei gewinnbringend. „Das System denkt quasi mit. Es beobachtet Sie beispielsweise beim Schreiben und setzt es in Bezug zu dem, was es schon weiß. Es arbeitet wie eine Assoziationsmaschine, die aufgrund dessen, wie Dinge sich aufeinander beziehen, eben auch neue Informationen dann wieder in Relation setzen kann.“ 

Unterstützung im Arbeitsalltag aller Angestellten 

Wissensgraphen sind auch eine Hilfe im normalen Arbeitsalltag aller Mitarbeiter. Fragen wie „Wer ist Ansprechpartner für das Projekt XY?“ oder „Wer hat alles am Meeting letzten Dienstag teilgenommen?“ können anhand der Wissensgraphen in wenigen Sekunden beantwortet werden. Laut Andreas Dengel setzen bereits mehrere Unternehmen in Deutschland dieses System erfolgreich ein. Auch Google arbeitet damit: Sucht man im Internet nach Personen, Einrichtungen oder Orten, wird auf der rechten Seite ein Kasten mit allen wichtigen Informationen angezeigt, die aus einem Wissensgraphen stammen.  

Den einzigen Nachteil in diesem Modell sieht Professor Dengel in der Tatsache, dass die Nutzer auch aktiv mitarbeiten müssen, damit das Tool immer zuverlässiger werden kann. „Wenn das System Vorschläge macht wie ‚Ich habe da einen Bezug gefunden‘ und man das dann nicht bestätigt, geht dieser Vorschlag wieder verloren. Das heißt, neue Relationen werden nur dann in den Wissensgraphen aufgenommen, wenn man sich auch aktiv beteiligt. Das erfordert eine gewisse Disziplin, die nicht unbedingt jede Person bereit ist, zu investieren“, erklärt Dengel. 

Andreas Dengel gibt Unternehmen zudem als Rat mit auf den Weg, keine Angst vor KI zu haben und sich vor ihr auch nicht zu verschließen: „Man kann nicht früh genug damit anfangen, KI zu nutzen. Wer heute erst darüber nachdenkt, KI im Unternehmen einzusetzen, der ist spät dran. Dieses kognitive Werkzeug kann uns entlasten und Freiräume schaffen, um uns auf Aufgaben zu konzentrieren, für die Menschen prädestiniert sind. Es gibt viele Bereiche, in denen KI den Menschen nicht ersetzen kann. Und dort einen guten Weg zu finden, dieses Werkzeug für die tägliche Arbeit einzusetzen, ist unbedingt erforderlich.“  

 (Autor des Abschnitts „KI im Wissensmanagement“: Felix Beuter) 

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Berufliche Weiterbildung: Möglichkeiten, Maßnahmen, Mittel 

Auf einen Blick

– In Zeiten einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt profitieren sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.
– Die Agentur für Arbeit kann Weiterbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder sogar vollständig übernehmen.
– Bei einer Fortbildung bleibt das neu erworbene Wissen im selben Fach, während eine Weiterbildung zum aktuellen Fach passen kann, aber nicht muss.

Die Arbeitswelt wandelt sich zunehmend schneller und mit dem technologischen Fortschritt differenzieren sich Berufsbilder immer weiter aus. Deshalb gilt sowohl für Unternehmen als auch für ihre Mitarbeitenden vor allem ein Faktor als wesentlich, um nachhaltig am Markt bestehen zu können: die Weiterbildung. Auch viele Jobsuchende sehen Weiterbildungsmöglichkeiten inzwischen als relevanten Benefit bei der Wahl des passenden Arbeitgebers. Das unterstreicht die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung auf allen Ebenen. 

Generell gehören zur Weiterbildung per Definition des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „berufliche Maßnahmen, wie Lehrgänge, Umschulungen und Meisterkurse, genauso wie Sprachunterricht, das Nachholen von Schulabschlüssen oder freizeitorientierte Bildungsangebote. Für viele Weiterbildungen gibt es die Möglichkeit einer staatlichen Förderung. Weiterbildung umfasst dabei drei Arten von Bildungsangeboten: die allgemeine und politische Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung und die Weiterbildung an Hochschulen.“ 

Die berufliche Weiterbildung umfasst in der Regel Kurse zur Vertiefung oder Ergänzung der bis dahin schon erworbenen beruflichen Kenntnisse. Dabei spielt nicht nur der Inhalt der Weiterbildung, sondern auch der Rahmen eine Rolle. So lässt sich zwischen Umschulung, Aufstiegsfortbildung und Anpassungsfortbildung unterscheiden:

  • Bei einer Anpassungsfortbildung werden laut Gabler Wirtschaftslexikon die Fertigkeiten und Kenntnisse an technische, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen angepasst und erweitert,
  • während eine Aufstiegsfortbildung zum Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen beitragen kann.
  • Die Umschulung soll laut der IHK Hamburg „zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen“.

Der Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung 

Weiterbildung ist per Definition des Deutschen Bildungsrats die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens. Nach dem Ende einer ersten Bildungsphase und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit umfasst der Begriff „Weiterbildung“ die berufliche Weiterbildung, allgemeine Weiterbildung, Erweiterung der Grundbildung, politische Bildung, aber eben gerade nicht das Anlernen oder Einarbeiten am Arbeitsplatz. Weiterbildung erfolgt also immer nach der Ausbildung. Eine Weiterbildung ohne Ausbildung ist danach zumindest definitorisch nicht möglich. Außerdem kann, aber muss eine Weiterbildung nicht zum aktuellen Fach passen. 

Dagegen bestimmt das Bundesbildungsgesetz die berufliche Fortbildung als Tätigkeit, die „es ermöglichen [soll], die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anpassungsfortbildung zu erhalten und anzupassen oder die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Fortbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung zu erweitern und beruflich aufzusteigen.“ Bei der Fortbildung bleibt das neu erworbene Wissen im selben Fach. Sie steht als berufliche Bildungsmaßnahme gemäß § 1 Absatz 1 BBiG neben der Berufsausbildung, der Berufsausbildungsvorbereitung und der Umschulung. 

Was steht Arbeitnehmern zu? 

Einen generellen Anspruch auf Weiterbildung haben Beschäftigte nicht, wohl aber auf Freistellung während dieser Zeit. So besteht in 14 von 16 Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer. Dabei gibt es laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) unterschiedliche Bezeichnungen. In manchen Bundesländern würden die Extra-Urlaubstage zur Weiterbildung auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ genannt. 

Der Bildungsurlaub müsse zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt werden. Für die Zeit zur Weiterbildung darf also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen werden. Der Inhalt der Weiterbildung müsse nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Voraussetzung für die Freistellung sei aber schon, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt sei, so der DBG.

Acht Prozent machen jährlich Weiterbildung  

Generell nützt es Unternehmen, wenn sich ihre Beschäftigten weiterbilden. Insofern steht die Mehrzahl der Betriebe diesem Unterfangen in der Regel positiv gegenüber und unterstützt Fortbildungen oder Weiterbildungen finanziell. Im Jahr 2022 haben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund acht Prozent der 25- bis 64-Jährigen an einer Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen – was weit unter dem europäischen Durchschnitt von zwölf Prozent liegt.  

Außerdem fällt auf, dass Weiterbildungsangebote vor allem von jüngeren Menschen genutzt werden. So haben 18 Prozent der 25- bis 34-Jährigen an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, während es bei den 35- bis 44-Jährigen nur sieben Prozent waren. Die Teilnahmequote ging auch mit steigendem Alter weiter zurück und betrug fünf Prozent bei den 45- bis 54-Jährigen beziehungsweise drei Prozent bei den 55- bis 64-Jährigen. 

Kosten und Rückzahlungsklausel bei Weiterbildung beachten

Auch Unternehmen können sich aktiv für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten engagieren, indem sie Weiterbildungsmaßnahmen für diese anbieten. So boten laut Statistischem Bundesamt 77 Prozent der Unternehmen im Jahr 2020 Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten an und trugen dafür Kosten in Höhe von 1.846 Euro pro teilnehmender Person.

Ganze 57 Prozent der Weiterbildungskosten entstehen durch den Personalausfall. Denn obwohl die Mitarbeitenden dem Unternehmen im Zeitraum der Weiterbildung nicht zur Verfügung stehen, steht ihnen ihr Lohn weiterhin zu. 23 Prozent der Kosten seien auf Zahlungen und Gebühren an Weiterbildungsanbieter sowie auf Kosten für externes Weiterbildungspersonal in internen Veranstaltungen zurückzuführen.

Kommt es zu einer Kündigung durch den Arbeitnehmer, kann es zum Streit um die Weiterbildungskosten kommen. Unternehmen fordern dann oftmals übernommene Gebühren zurück. Das ist aber nur rechtens, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel (beispielsweise in Form eines Fortbildungsvertrages als Anhang im Arbeitsvertrag) vereinbart wurde. Da eine rechtlich exakt formulierte Rückzahlungsklausel komplex ist, ist es ratsam, die Vereinbarung von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen zu lassen. 

Förderung von beruflichen Weiterbildungen 

Nicht nur Unternehmen selbst, sondern auch Arbeitsagenturen unterstützen die berufliche Weiterbildung. So fördert die Bundesagentur für Arbeit nach eigenen Angaben „Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten“ unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Dazu zählt eine vorgegebene Dauer. So muss die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfassen, die aber nicht am Stück absolviert werden müssen.  
  • Außerdem müssen die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger für die Förderung zugelassen sein.
  • Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist, dass in der Weiterbildung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software sei zum Beispiel nicht möglich, schreibt die Arbeitsagentur. 

Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung haben Unternehmen folgende Möglichkeit: Sie können für ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung von der Agentur für Arbeit beziehen. Auch hierfür gelten wieder besondere Voraussetzungen.

Was dürfen Arbeitgeber überhaupt genehmigen?

Auch auf Unternehmensseite bestehen Grenzen. So darf das Unternehmen steuerfreie Zuschüsse für die Weiterbildungsmaßnahme nur dann zahlen, wenn die Maßnahme eindeutig im Interesse des Arbeitgebers liegt und betrieblichen Zwecken dient. Ein klassisches Beispiel für nicht steuerfrei mögliche Zuschüsse sind Sprachkurse, die nicht mit dem Job im Zusammenhang stehen. 

Je nach Konstellation kann sowohl eine Fortbildung als auch eine Weiterbildung entweder zur Arbeits- oder zur Freizeit gehören mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Grundsätzlich gilt aber zumindest bei jeder angeordneten Fortbildung, dass die dafür aufgewendete Zeit Arbeitszeit ist. 

Möglich ist eine Kostenübernahme von Weiterbildungsmaßnahmen auch für eine Weiterbildung innerhalb der Elternzeit. Es ist wichtig, hier auf die zeitliche Obergrenze von 32 Stunden pro Woche zu achten, sofern Lohn und Gehalt fließen.

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Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen?

Unter der Rechtsform ist die rechtliche Organisationsform von Unternehmen zu verstehen. Dabei bestimmen Gesetze den jeweiligen rechtlichen Rahmen. Außerdem kennzeichnen bestimmte strukturelle Merkmale die einzelnen Rechtsformen. Dies betrifft zum Beispiel die Modalitäten zu deren Gründung oder die Haftung.

Die Entscheidung über die Rechtsform hat für Unternehmerinnen und Unternehmer finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Deshalb sollte sie bei der Gründung gut überlegt und mit der Steuer- sowie Anwaltskanzlei abgestimmt werden. Auch später kann ein Rechtsformwechsel sinnvoll sein, wenn sich die Umstände ändern. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass jede Rechtsform Vor- und Nachteile hat. Welche Unternehmensform die beste Wahl ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.  

Unternehmensformen: Rechtsformen in der Übersicht 

In Deutschland unterteilen sich die Rechtsformen für Unternehmen in die Kategorien Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Dabei stehen nicht alle Unternehmensformen jedem Selbstständigen offen oder erweisen sich als sinnvoll. Das gilt vor allem dann, wenn sie auf Privilegien verzichten würden, wie sie zum Beispiel Freiberuflerinnen oder Freiberufler genießen. Das Einzelunternehmen bildet mit mehr als zwei Millionen Selbstständigen in dieser Kategorie die meistgewählte Rechtsform in Deutschland. Mit weitem Abstand folgen die Kapitalgesellschaften vor den Personengesellschaften.  

Rechtsformen für Einzelunternehmen 

Die Rechtsform des Einzelunternehmens kommt für diejenigen infrage, die alleine unternehmerisch tätig sind. Sie können Einzelkaufleute, Freiberufler oder Kleingewerbetreibende sein. Dabei werden unter Freiberufler die sogenannten Katalogberufe zusammengefasst. Diese kommen aus den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Schriftstellerei, Erziehung und Unterricht. In diese Kategorie gehören Ärztinnen, Journalisten, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Architektinnen oder Übersetzer. Kleingewerbetreibende sind Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem Umsatz bis 22.000 Euro pro Jahr. 

Vorteil der Unternehmensform eines Einzelunternehmens ist der geringe Gründungsaufwand. Einzelkaufleute melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt ihrer Stadt oder Gemeinde an. Falls erforderlich, holen sie zusätzlich noch notwendige Genehmigungen wie eine Maklererlaubnis ein. Freiberufler zeigen ihre Tätigkeit lediglich dem Finanzamt an. Nachteil dieser Rechtsform ist jedoch die Haftung. Denn Einzelunternehmerinnen und -unternehmer haften mit ihrem gesamten Unternehmens- und Privatvermögen. 

Die Gewinnermittlung für die persönliche Einkommensteuererklärung erfolgt bei Einzelunternehmen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dies gilt so lange, bis sie festgelegte Gewinn- und Umsatzgrenzen erreichen. Übersteigt der Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 60.000 Euro und der Gesamtumsatz 600.000 Euro, werden Einzelunternehmen bilanzierungspflichtig. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich der Austausch mit der Steuerkanzlei. 

Personengesellschaften im Unterschied zum Einzelunternehmen 

Im Gegensatz zum Einzelunternehmen werden bei der Personengesellschaft zwei oder mehrere Personen zusammen unternehmerisch tätig. Diese Unternehmensform umfasst die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnergesellschaft (PartG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Genau wie bei der Einzelunternehmung übernehmen die Gesellschafterinnen und Gesellschafter selbst die Geschäftsführung. Auch sie haften mit dem Unternehmens- und Privatvermögen. Eine weitere Personengesellschaft ist die Kommanditgesellschaft (KG). Hier lassen sich Haftung und Vertretung individuell festlegen. 

Was ist eine GbR? 

Eine GbR – auch BGB-Gesellschaft genannt – entsteht bereits bei der gemeinsamen Arbeit von mindestens zwei Personen an einem Projekt. Sie basiert auf einem schriftlichen oder mündlichen Gesellschaftervertrag. Jeder Gesellschafter muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Ein solcher Zusammenschluss unter Freiberuflern ist die Partnergesellschaft. Bei beiden Unternehmensformen besteht keine Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister. Unterhalb der gesetzlichen Gewinn- und Umsatzgrenzen erfolgt die Gewinnermittlung im Rahmen einer EÜR. 

OHG und KG kurz erklärt 

Bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) besteht dagegen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister und zur Bilanzierung. Aufgaben der Geschäftsführung können hier an Prokuristinnen und Prokuristen übertragen werden. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) ist der Registereintrag ebenso verpflichtend. Hier liegt das Vertretungs- und Entscheidungsrecht alleine bei den Komplementären. Kommanditisten können allerdings ihr Kontrollrecht ausüben. Seit Januar 2024 erlaubt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auch Freiberuflern, einer OHG oder KG beizutreten. 

Kapitalgesellschaften im Überblick 

Die Kapitalgesellschaft ist eine sogenannte juristische Person. Damit kann sie selbst Verträge schließen und Steuern abführen. Der Fokus liegt hier nicht auf der Persönlichkeit der Gesellschafter, sondern auf deren Kapitalbeteiligung. Ihre Mitarbeit im Unternehmen ist dagegen nicht erforderlich. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) und die Aktiengesellschaft (AG). 

Was ist eine GmbH? 

Unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH besonders stark verbreitet. Sie erfordert mindestens eine Gesellschafterin oder einen Gesellschafter. Pflicht ist außerdem ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. Die Geschäftsführung in der GmbH übernehmen ein oder mehrere angestellte Geschäftsführerinnen. Dabei kann es sich um die Unternehmensgründer oder auch um externe Personen handeln. Wichtige Entscheidungen für das Unternehmen werden in der Gesellschafterversammlung diskutiert und beschlossen. In diesem Gremium kommen alle Anteilseigner zusammen. Bei mehr als 500 Mitarbeitenden ist außerdem ein Aufsichtsrat nötig. 

Wer eine GmbH gründet, muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro einbringen. Die Hälfte davon ist bei Eintragung ins Handelsregister einzuzahlen. Vorteil der GmbH ist die Begrenzung der Haftung. Das heißt, dass die Gesellschafter im Fall einer Insolvenz nur in Höhe ihrer Einlagen haften. Zu beachten ist allerdings, dass die Privathaftung erst mit dem erfolgten Registereintrag endet. Pflicht ist bei der GmbH die Bilanzierung. Als Steuern fallen Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer an. 

Was ist eine UG? 

Seit 2008 gibt es in Deutschland die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Sie stellt keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH dar. Für ihre Gründung reicht eine Einlage von mindestens einem Euro aus. Allerdings ist die UG dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dazu sind regelmäßig 25 Prozent des Gewinns einzubehalten. Zurzeit besteht jedoch keine Pflicht, die UG sofort nach Erreichen des Stammkapitals in eine GmbH umzuwandeln.

Anders als bei der Gründung einer GmbH können Gesellschafterinnen und Gesellschafter bei der UG (haftungsbeschränkt) keine Sacheinlagen einbringen. Dies ist erst möglich, wenn durch deren Wert die Höhe an Stammkapital für die Umwandlung in eine GmbH erreicht wird. Die Regelungen zur Haftung entsprechen jedoch denen der GmbH. Das heißt, Gläubigern steht nur die Haftungsmasse aus dem Gesellschaftsvermögen zur Verfügung. 

Rechtsformen für Kleingewerbe 

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen von geringem wirtschaftlichem Umfang. Als Schwellenwerte gelten 80.000 Euro Gewinn pro Jahr sowie ein Jahresumsatz von 800.000 Euro. Ein Kleingewerbe ist nicht bilanzierungspflichtig und muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Als Rechtsform kommen das Einzelunternehmen oder die GbR infrage. Für die Gründung reicht die Anmeldung beim Gewerbeamt aus. Auch eine Gründung als Nebengewerbe ist möglich.

Nicht zu verwechseln ist das Kleingewerbe mit dem Kleinunternehmer. Bei dem Kleinunternehmer handelt es sich um eine steuerliche Regelung. Diese können Kleingewerbetreibende und Freiberufler in Anspruch nehmen, wenn sie im Vorjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro erzielten. Gleichzeitig darf der Umsatz im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Ist das der Fall, muss das Unternehmen keine Umsatzsteuer abführen. Allerdings kann es auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.   

Fazit zur Wahl der Rechtsform für Unternehmen 

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten die Wahl der Unternehmensform gut durchdenken und sich von der Steuer- sowie der Anwaltskanzlei beraten lassen. Welche Rechtsform die richtige ist, hängt von der Anzahl der Gründenden und dem vorhandenen Startkapital ab. Auch Fragen zur Haftung und der Aufwand der Unternehmensführung spielen eine wichtige Rolle. Dabei sollten sie sich vor Augen halten, dass die Entscheidung über die Rechtsform in der Regel eine längerfristige ist. Denn ein Wechsel ist immer mit erneutem Aufwand und meist auch zusätzlichen Kosten verbunden. 

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