Digitaler Finanzbericht: Datenaustausch mit Banken und Sparkassen

Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen ihren Jahresabschluss oder ihre Einnahmenüberschussrechnung bei den Banken einreichen. Oft übernimmt dies Ihre Steuerberatungskanzlei. Seit April 2018 funktioniert dieser Vorgang digital. Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen. Es ersetzt das umständliche Papierverfahren der vergangenen Jahre.

Was bietet der neue Prozess zum Digitalen Finanzbericht für Sie?

Vor der digitalen Übermittlung druckten die Kanzleien die Bilanz aus und übergaben diese den Mandantinnen und Mandanten. Diese mussten die Bilanz und den gedruckten Bericht unterzeichnen und an die Bank weiterleiten. Im Anschluss nahm die Bank den gedruckten Bericht und erfasste die Zahlen manuell.

Mit der elektronischen Übermittlung entfällt dieser zeitintensive, manuelle, papiergebundene und fehleranfällige Prozess. Durch die schnelle und fehlerfreie Bearbeitungsmöglichkeit der Bank kann Ihr Kreditantrag zeitnah bearbeitet und genehmigt werden. Oft erhalten Sie auch günstigere Konditionen.

Heute ist es möglich, kurzfristig ein Bankgespräch wahrzunehmen. Denn die Kanzlei kann den Jahresabschluss schnell übermitteln, die Bank die Daten sofort einspielen und auf die Zahlen zugreifen.

mehr dazu

Der richtige Umgang mit Banken

Wie bereitet man sich optimal auf das Bankgespräch vor? Welche Unterlagen sind nötig? Das DATEV-Fachbuch Der richtige Umgang mit BankenLeicht Kredit und Rendite bekommen zeigt, mit welchen Kennzahlen und aktuellen Auswertungen das Bankgespräch ein Erfolg wird. Das Buch ist erhältlich für DATEV-Mitglieder im DATEV-Shop sowie im stationären Handel und im Online-Buchhandel bei SackSchweitzer online oder Amazon.

Aktuell nutzen bereits 12.500 Steuerberatungskanzleien den digitalen Finanzbericht. Damit schaffen sie für die Unternehmen beste Voraussetzungen für eine rasche Kreditvergabe durch deren Hausbanken. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der empfangsbereiten Banken und Sparkassen. Mit derzeit 98% aller Sparkassen und 85% aller VR-Banken ist die Durchdringung bei diesen Banken am größten. Weitere Teilnehmer am DiFin-Verfahren sind die Deutsche Bundesbank und deutschlandweit alle Niederlassungen der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Postbank und der UniCredit HypoVereinsbank sowie weitere Banken (zum Beispiel Deutsche Kreditbank) und Auskunfteien (Creditreform).

Digitaler Finanzbericht im Unternehmen

Mit dem digitalen Finanzbericht erledigen Sie die Geschäftsprozesse zwischen Ihrem Unternehmen, Ihrer Steuerberatungskanzlei und Ihrer Bank schnell, kostengünstig, zeitsparend und zudem sicher. Daraus ergibt sich vor allem eine verkürzte Bearbeitungszeit für eine Kreditanfrage bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Fehler, wie sie bei der manuellen Übertragung auftreten können, werden beim digitalen Finanzbericht vermieden. Mit dem verschlüsselten Verfahren sind Ihre sensiblen Daten vor unberechtigten Zugriffen in der DATEV-Cloud geschützt.

Ihre Steuerberatungskanzlei kann dies im Zuge der Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung und der Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger (EHUG) für Sie erledigen. Nutzen Sie das ressourcen- und und umweltschonende Angebot von DATEV auf digitalem Weg auch für die Abgabe Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Einnahmenüberschussrechnung an Ihre Bank oder Sparkasse. 

Mit einer Haftungsklarstellungserklärung sichert das Kreditinstitut zu, dass die Kanzlei durch die elektronische Übermittlung der Abschlussdaten haftungsrechtlich nicht schlechter gestellt wird als mit der Abgabe in Papier. Eine Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Übermittlungsverfahren ist, dass Ihr Kreditinstitut ebenfalls am Verfahren teilnimmt. Ob dies der Fall ist, zeigt Ihnen diese aktuelle Übersicht der Teilnehmer. Sollten Sie Ihre Bank oder Sparkasse noch nicht in der Übersicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.

Im nächsten Schritt müssen Sie einmalig eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung für jedes Kreditinstitute separat abgeben.

Das Vorgehen zur Teilnahme am digitalen Finanzbericht

Die Bank erstellt dazu eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE), in der Sie sich verpflichten, ab sofort und bis auf Widerruf Ihre Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen der Bank als digitalen Finanzbericht bereitzustellen. Zur Identifizierung werden Ihre Kundennummer sowie die Bankleitzahl der kreditgebenden Bank benötigt. Beides teilt Ihnen die Bank auf der TVE mit. Damit wird der digitale Abschluss – auch ohne Unterschrift – dem Papierabschluss gleichgestellt. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.

Als Unternehmer übergeben Sie eine Kopie dieser TVE am besten an Ihren abschlusserstellenden Steuerberater oder ihre Steuerberaterin. Im Auftrag des Unternehmens übermittelt der Steuerberater ab diesem Zeitpunkt regelmäßig den Jahresabschluss/die EÜR mit dem Digitalen Finanzbericht über das DATEV-Rechenzentrum an die Bank.

Welche Vereinbarungen zum digitalen Finanzbericht treffen Sie mit Ihrer Kanzlei?

Aus datenschutz- und haftungsrechtlichen Gründen und zu Ihrer Sicherheit empfiehlt es sich, die elektronische Übermittlung von Mandantendaten durch eine Kanzlei an Dritte schriftlich zu vereinbaren empfehlenswert. 

Sie unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung, damit Ihre Steuerberatungskanzlei Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen mit dem DiFin an Banken und Sparkassen versenden darf. Zusätzlich wird damit auch die Haftungsfrage geklärt.

Danach übermittelt die Kanzlei die Abschlussdaten an Ihre Hausbank(en) mit Bankleitzahl und Kundennummer.

Der Rückkanal des Digitalen Finanzberichts

Die digitale Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an Banken und Sparkassen hat sich zu einem Standard-Verfahren etabliert. Bereits beim Start des digitalen Finanzberichts im Jahr 2018 wurde mit der Deutschen Kreditwirtschaft vereinbart, dass es neben dem Hinweg auch einen Rückkanal geben soll. 2023 wurde dieser zwischen Kreditinstituten und Steuerberatungskanzleien eingerichtet. Damit werden auch die Prozesse in den Unternehmen und Kanzleien stärker digital unterstützt.

Im Rahmen des Kreditvergabeprozesses werden Kreditinformationen (Zins- und Tilgungspläne, Kontokorrentlinie, Übersicht der Sicherheiten) den Steuerberaterinnen und Steuerberatern wie beim DiFin-Hinweg über IT-Dienstleister in strukturierter, digitaler Form bereitgestellt.

Vorteile des digitalen Finanzberichts für Sie als Unternehmer

Steuerberatungskanzleien erhalten über den digitalen Rückkanal sofort die aktuellen Kreditparameter sowie Zins- und Tilgungspläne. Damit kann Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater Sie als Unternehmer schneller, detaillierter und individueller mit einer stets aktuellen Qualitätsbuchführung gut beraten. Dies gilt sowohl für das Controlling Ihres Unternehmens als auch für die Unternehmensentwicklung. Und natürlich auch bei zukünftig notwendigen Kreditanträgen oder Kreditverlängerungen.

  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein

So lässt sich der Ausbilderschein machen

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland genießt weltweit aufgrund seiner Güte einen besonderen Ruf. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass ein Teil der Ausbildung schulisch absolviert wird, sondern ist auch durch die Struktur und Organisation des praktischen Teils in den Unternehmen selbst bedingt. In diesem Kontext kommt dem Ausbilderschein ein besonderer Stellenwert zu. Denn hierzulande darf in den meisten Berufen nur ausbilden, wer den AdA-Schein, also den Ausbilderschein nach AEVO, erworben hat.

Wer braucht den Ausbilderschein? 

Die Eintragung als Ausbilder bei der IHK und damit die Möglichkeit, eine betriebliche Ausbildung durchzuführen, ist an eine eigene Prüfung geknüpft. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Durchgeführt wird sie von den Industrie- und Handelskammern, Termine werden ganzjährig angeboten. 

Während der Ausbilderschein in den dualen Ausbildungsberufen, die die Industrie- und Handelskammern regeln, Pflicht ist, müssen Ausbilderinnen und Ausbilder in den freien Berufen (Ärzte, Zahnärztinnen, Tierärzte, Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notarinnen und Apotheker) keine Ausbildungseignung nachweisen; ihnen reicht der Studienabschluss im jeweiligen Fach. Auch Handwerkerinnen und Handwerker darf jeder ausbilden, der die Meisterprüfung im betreffenden Handwerk bestanden hat. 

Voraussetzungen 

Demgegenüber müssen sich Fachkräfte im industriell-gewerblichen Umfeld einer eigenen Prüfung unterziehen, um ihre Ausbildungskompetenz nachzuweisen. Während allerdings diese Prüfung in ihrer Form und ihrem Umfang zwingend vorgeschrieben ist, gibt es keinerlei Verpflichtung zu einer bestimmten Art der Vorbereitung. Nichtsdestotrotz gibt es eine Reihe von kommerziellen Angeboten – vom Präsenzkurs bis zum Online-Fernlehrgang. Die Kosten dafür variieren je nach Stoffumfang, Materialauswahl und der Integration von Prüfungssimulationen. 

Auch die IHKs bieten eigene Vorbereitungskurse an, so gibt es etwa von der Weiterbildungsorganisation der Kammern einen Selbstlern-Onlinelehrgang. Tatsächlich empfiehlt es sich, je nach Lerntyp, im Einzelfall genau zu prüfen, welches Angebot passt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung sind diese Kurse alle nicht, denn den Zugang regelt allein die Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Das regelt das Berufsbildungsgesetz 

In der AEVO heißt es: „Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen und Ausbildung abschließen.“ 

Die Verordnung führt auch weiter aus, was sie in den einzelnen Bereichen konkret erwartet. Die Inhalte der schriftlichen Prüfung arbeiten die ausbildungsrelevanten Themen entlang dieser Handlungsfelder ab. Relevant ist im Vorfeld im Übrigen noch eine zweite Rechtsnorm, und zwar das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es bestimmt, dass nur ausbilden darf, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. Die persönliche Eignung abgesprochen wird Personen, die Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder die wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder auf dessen Grundlage erlassene Vorschriften und Bestimmungen verstoßen haben (§ 29 BBIG). 

Wie lange dauert es, bis man den Ausbilderschein bekommt? 

Ist die persönliche Eignung gegeben und geht es um die Vorbereitung auf den Ausbilderschein, empfiehlt es sich, zunächst eine Lernstrategie zu entwerfen. Um überhaupt einen ersten Überblick über die Inhalte zu bekommen, lohnt ein Blick auf ein im Bundesanzeiger veröffentlichtes Dokument des Bundesjustizministeriums. Dieses legt sehr ausführlich Rahmendaten für Kursanbieter dar. 

Darin gibt es neben den Inhalten unter anderem auch einen Hinweis auf die Dauer der Kurse: „Die Lehrgangsdauer, die benötigt wird, um die erforderlichen Ausbilderkompetenzen zu erwerben, beträgt 115 Unterrichtsstunden. Eine Maßnahme sollte aus nicht weniger als 90 Unterrichtsstunden in Präsenz- oder Distanzunterricht („synchrone Formate“) bestehen sowie aus nicht mehr als 25 Stunden tutoriell angeleiteten Selbstlernphasen („asynchrone Formate“)“, heißt es darin. 

Wie läuft die Prüfung ab? 

Nicht nur für diese Vorbereitungskurse, sondern auch für die Prüfung als solche fallen Kosten an. Diese Prüfungsgebühren legen die jeweiligen IHKs individuell fest. Sie bewegen sich in der Regel in einem Rahmen von 100 bis 200 Euro, die Wiederholungsgebühr ist meist geringer. Die Prüfung selbst findet an mehreren Terminen pro Jahr statt und hat überall zwei Teile: Die schriftliche Prüfung besteht dabei aus einer 180-minütigen bundeseinheitlichen Klausur. Dabei sind die Aufgaben als Multiple-Choice-Variante gestellt. 

Der mündliche Prüfungsteil kann aus einem Rollenspiel bestehen. Der Kandidat oder die Kandidatin spielt dabei innerhalb von 15 Minuten eine berufstypische Ausbildungssituation mit einem anderen Prüfling oder einer dritten Person durch. Möglich ist auch die Präsentation einer Ausbildungssituation innerhalb von ebenfalls maximal 15 Minuten. Im Anschluss findet ein noch einmal viertelstündiges Fachgespräch statt, das die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zum Gegenstand hat. 

Bestanden hat die Prüfung, wer in beiden Teilen mindestens die Note „ausreichend“ erzielt. Generell ist die Durchfallquote gering, auch die Anzahl der Wiederholungen der Prüfung ist dem Grundsatz nach nicht begrenzt.  

Was macht eine gute Ausbildung aus? 

Die Frage ist zumindest aus Sicht der Auszubildenden sehr eng mit der Rolle des Ausbilders oder der Ausbilderin verbunden. So zeigt der Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), dass nur 62,7 Prozent aller Auszubildenden ihren Ausbildungsbetrieb weiterempfehlen würden. Dieser Wert ändert sich aber in positiver Weise, wenn regelmäßig Ausbilderinnen und Ausbilder greifbar sind: In diesem Fall geben nämlich 77,6 Prozent der Azubis ihrem Betrieb eine Empfehlung. „Bei ausreichender Erklärung betrieblicher Vorgänge durch diese Ausbildungsbeauftragten“ steige die Zahl sogar auf 84 Prozent. 

Das zeigt die zentrale Rolle, die der Ausbilder oder die Ausbilderin im Hinblick auf das Gelingen der Ausbildung einnimmt. Das gilt umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass knapp 30 Prozent aller Berufsausbildungen in Deutschland nicht abgeschlossen werden. 

Was inhaltlich eine gute Ausbildung ausmacht, regelt unabhängig vom Ausbilderschein oder der AEVO jede einzelne Ausbildungsordnung für jeden Beruf, denn sie enthält einen Ausbildungsrahmenplan. Dieser erläutert Ausbildungsinhalte und Fähigkeiten, die die Auszubildenden erwerben sollen. Dabei bleiben die Methoden der Vermittlung den Ausbilderinnen und Ausbildern überlassen. Diese genaue Strukturierung und Aufteilung soll für hohe Qualität bürgen und Standards für alle Auszubildenden sicherstellen. 

  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein

Eigenkapital erhöhen – das müssen Unternehmen beachten 

Müssen Unternehmen bei Investitionsvorhaben nicht um Kredite zu annehmbaren Konditionen bangen, gelten sie als solide finanziert. Als Gradmesser der Solidität gilt das Verhältnis von eigenen und fremden Mitteln. Das Eigenkapital, also der Teil des Unternehmenskapitals, der nach Abzug aller Schulden und Verbindlichkeiten übrigbleibt, ist deshalb von erheblicher Bedeutung. Doch wie viel Eigenkapital benötigt ein Unternehmen? Gemeinhin gilt per Definition eine Eigenkapitalquote von rund 30 Prozent als guter Wert. Je höher die Quote indes, desto besser wird die Bonität eingeschätzt. 

In Deutschland lag die durchschnittliche Eigenkapitalquote der kleinen und mittleren Unternehmen laut KfW Mittelstandspanel zuletzt bei 31,2 Prozent. Dabei liegt der Anteil der KMU mit vergleichsweise hoher Eigenkapitalquote von mindestens 30 Prozent bei über 50,7 Prozent. Am anderen Ende der Skala finden sich 25,1 Prozent Unternehmen mit einer Eigenkapitalquote von unter zehn Prozent.  

Betrachtet man die unterschiedlichen Unternehmensgrößen, so fällt auf, dass zwischen den kleinsten und den Unternehmen des gehobenen Mittelstands (mehr als 50 Mitarbeiter) eine Lücke klafft: Während die größeren Mittelständler im Schnitt Eigenkapitalquoten von 34,7 Prozent aufweisen, liegt dieser Wert bei den Firmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden bei nur 22,8 Prozent. Die Wissenschaftlerinnen und Finanzexperten weisen darauf hin, dass diese Kluft seit 2011 ständig wächst. Damals hatte sie erst bei rund neun Prozentpunkten gelegen. Die Ursache dafür liegt darin, dass es den kleinsten Unternehmen im Vergleich zum Rest im vergangenen Jahrzehnt nicht gelungen ist, ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen. 

Die Bedeutung der Eigenkapitalquote 

Das bedeutet auch, dass es für dieses Segment – immerhin 82 Prozent aller Unternehmen in Deutschland – schwieriger wird, Finanzierungen zu finden. Denn von wesentlicher Bedeutung ist das Eigenkapital immer dann, wenn es um Kredite oder andere Fremdmittel für Investitionsvorhaben geht. Besonders positiv schätzen Kreditinstitute Unternehmen ein, deren Eigenkapitalquote von Jahr zu Jahr steigt, da sie daraus auf eine aufstrebende Geschäftsentwicklung schließen. 

Das Eigenkapital erhöhen 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Eigenkapital zu erhöhen. Bevor Unternehmerinnen und Unternehmer handeln, sollten sie intensiv Rücksprache mit der Steuerkanzlei halten.

Eine – zumindest theoretische – Möglichkeit, das Eigenkapital zu erhöhen, besteht etwa in der Verringerung der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote beschreibt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Bei einem geringeren Gesamtkapital nimmt das Eigenkapital einen größeren Anteil ein. Die Bilanzsumme kann etwa durch die Begleichung von Verbindlichkeiten reduziert werden – was selbstverständlich die entsprechende Liquidität voraussetzt. Häufiger in der Praxis ist eine Bilanzverkürzung beispielsweise durch Factoring. Dabei verkauft ein Unternehmen seine Forderungen unmittelbar gegen Entgelt. Das kann aus einer Reihe von betriebswirtschaftlichen Gründen geschehen – der Blick auf eine optimale Eigenkapitalquote ist nur einer davon. Häufig stehen Effekte wie unmittelbare Liquidität oder die Minimierung des Ausfallrisikos im Vordergrund.  

Rat der Steuerberatungskanzlei einholen – auch zu Beteiligungen

Eine weitere Möglichkeit, die Eigenkapitalquote zu verbessern, sind Beteiligungen. Zunächst einmal ist es etwa in einer GmbH möglich, den Gesellschafterkreis zu erweitern, um auf diese Weise die Eigenkapitalausstattung aufzufüllen. Möglich ist darüber hinaus aber auch die Zusammenarbeit mit öffentlichen Beteiligungsgesellschaften. Das sind zum Beispiel die Förderbanken der Bundesländer, die Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH oder die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW. 

Im Gegensatz zu den privaten Beteiligungsgesellschaften arbeiten die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften in erster Linie wirtschaftsfördernd und nicht gewinnorientiert. Die Beteiligung ist in der Regel eine stille ohne Mitspracherecht, läuft standardmäßig zehn Jahre, in den ostdeutschen Bundesländern oftmals 15 Jahren und wird mit rund zehn Prozent pro Jahr verzinst. 

Eigenkapital erhöhen lässt sich auch mit der klassischen privaten Beteiligung entsprechender Gesellschaften. Allerdings ist diese in der Regel an besondere Voraussetzungen gebunden. Die Rendite steht ebenso im Vordergrund wie das Volumen. Kleinere Kapitalsummen spielen für die professionellen Beteiligungsgesellschaften in der Regel keine Rolle.  

Kommerzielle Gesellschaften bieten aber keineswegs nur offene Beteiligungen mit Stimmrecht an. Auch sie haben stille Beteiligungen im Portfolio. Stille Beteiligungen gelten im Übrigen als hybrides Finanzierungsmittel, weil sie sowohl Elemente der Eigen- als auch der Fremdfinanzierung aufweisen. 

Egal, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen wollen, damit ihr Eigenkapital als guter Wert in die Beurteilung der Wirtschaftskraft einfließt – essenziell ist der Austausch mit dem steuerlichen Berater oder der steuerlichen Beraterin. Denn für fast alle Aspekte gilt: Sie haben nicht nur bilanzielle, sondern oftmals auch unmittelbare steuerliche Folgen. Diese präzise im Vorfeld abzuschätzen und zu beziffern, gelingt nur den Profis

Unterlagen mit der Steuerkanzlei aufbereiten 

Auch die besonderen Formvorschriften, die Unternehmer einhalten müssen, wenn sie etwa das Eigenkapital einer GmbH erhöhen wollen, kennt der Steuerberater genau, ebenso wie die Regelungen bei drohender Insolvenz. Auch bei der Aufbereitung der Unterlagen, die für die Suche nach einer öffentlichen oder privaten Beteiligung notwendig sind, kann die Steuerberatungskanzlei unterstützen. 

Messbare Bedeutung der Eigenkapitalquote 

Welche Bedeutung die Eigenkapitalquote in der Praxis tatsächlich hat, ist nur schwer messbar. So gilt sie auch den Banken nicht als absolute Größe, sondern ist als Kennzahl von Branche, Unternehmensgröße und anderen Aspekten abhängig. Grundsätzlich gilt: Je höher das Anlagevermögen, desto höher sollte der Eigenkapitalanteil ausfallen. Eine weitere „goldene Bilanzregel“ der Betriebswirtschaft besagt, dass Eigenkapital in Höhe des langfristig gebundenen Vermögens vorhanden sein sollte. 

Die absolute Höhe des Eigenkapitals, die Mischung der Finanzierung und die Eigenkapitalquote sind Teil eines umfassenden Finanzierungskonzepts, das Unternehmerinnen und Unternehmer gemeinsam mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin aufstellen sollten.  

  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein

Neue Rekordzahl bei Unternehmen online

Im Januar 2024 wurde der 500.000ste Vertrag* für DATEV Unternehmen online abgeschlossen – ein Meilenstein, der die wachsende Relevanz digitaler Plattformen, aber auch Ihr Vertrauen in unsere Lösung widerspiegelt. Darüber freuen wir uns sehr und sagen: Danke.

Zusammenarbeit in Echtzeit

DATEV Unternehmen online ist eine cloudbasierte Lösung, die speziell für Unternehmen und deren Steuerberater entwickelt wurde und eine effiziente Zusammenarbeit in Echtzeit ermöglicht.

Der erste Vertrag für Unternehmen online wurde 2007 unterzeichnet. Die Idee war damals, den Umgang mit Belegen zu vereinfachen und die Digitalisierung in den Unternehmen zu fördern. Die Belege sollten digitalisiert werden, so dass sie wesentlich einfacher zu verwalten und leichter auszutauschen sind. Da die Belege schneller und in kürzeren Abständen beim Steuerberater eintreffen, könnte die Buchhaltung stets aktuell gehalten werden. Das Konzept hat sich mehr als bewährt und die Software wurde kontinuierlich verbessert und erweitert. Heute zählen Kleinstunternehmen ebenso zu den Kunden wie große mittelständische Betriebe. Mittlerweile bietet die Plattform viele weitere Funktionen, die den Austausch von Unternehmensdaten und die Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten erleichtern. Mit DATEV Unternehmen online lassen sich Prozesse effizienter gestalten, Fehler vermeiden und die finanzielle Situation des Unternehmens besser beurteilen.

Weiterentwicklung und ständige Innovation

Digitale Plattformen prägen die Wirtschaft und werden dies auch in Zukunft tun. 500.000 Verträge für Unternehmen online sind für uns deshalb Anlass zur Freude und zugleich Verpflichtung zu Weiterentwicklung und ständiger Innovation. Wir bleiben dran.

Unternehmen online freischalten

Ihr Steuerberater kann DATEV Unternehmen online über die Mandantenregistrierung im DATEV Arbeitsplatz für Sie freischalten.

Weitere Informationen

DATEV Unternehmen online vereint wichtige kaufmännische Aufgaben in einer digitalen Lösung und optimiert die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Detaillierte Informationen finden Sie unter:


Digital stark zusammenarbeiten

500.000 Verträge, das sind weit über eine Million Bestände, denn unter einem Vertrag kann ein Unternehmen auch mehr als einen Bestand bearbeiten, zum Beispiel für seine Niederlassungen. 

  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein

Gesetzesänderungen 2024

Wie in jedem Jahr traten auch zu diesem Jahreswechsel wieder zahlreiche rechtliche und steuerrechtliche Änderungen in Kraft. Auf weitere Gesetzesänderungen müssen Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher sich in den kommenden Monaten einstellen. Für Gesprächsbedarf und einen intensiven Austausch mit der Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei dürfte daher gesorgt sein. 

Alte Fristen bei Insolvenz gelten wieder 

Im Insolvenzrecht hatte sich der Gesetzgeber während der Corona-Pandemie großzügig gezeigt. Fristen in Bezug auf die Fortführungsprognose und die Anmeldung der Insolvenz wurden verlängert. Seit dem Jahreswechsel müssen Unternehmen bei Überschuldung jedoch wieder innerhalb von sechs Wochen Insolvenz anmelden. Die Finanzierung des Betriebs muss für zwölf Monate gesichert sein. 

Umsatzsteuer in der Gastronomie  

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Gastronomie wieder der einheitliche Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Die während der Corona-Pandemie eingeführte Regelung, nach der im Restaurant verzehrte Speisen mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz besteuert wurden, ist ausgelaufen. 

Mehr dazu

Fachbuch Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage 

Die Prüfungsdichte in der Gastronomie ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Erfahren Sie in diesem Fachbuch, was Prüfende der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die aus der Feder des BMF stammenden FAQ und Anwendungserlasse sind ebenso berücksichtigt wie die GoBD. 

Das Buch ist erhältlich im DATEV-Shop für DATEV-Mitglieder  oder auch im Buchhandel bei Sack, Schweitzer online, Amazon oder Genialokal. 

Einkommensnachweis bei Krankenkassen 

Für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige galt bisher eine Drei-Jahres-Frist für den Einkommensnachweis. Danach legte die Krankenkasse den Höchstsatz fest. Jetzt haben Versicherte zwölf weitere Monate Zeit, ein niedrigeres Einkommen durch ihren Steuerbescheid nachzuweisen. In diesem Fall können sie auch eine rückwirkende Korrektur zu viel gezahlter Beiträge verlangen. 

Telefonische Krankschreibung  

Wer an einem leichten Infekt leidet, kann sich seit dem 7. Dezember 2023 wieder telefonisch krankschreiben lassen. Dies gilt allerdings nur in Praxen, wo der Patient oder die Patientin bereits bekannt ist. Möglich ist diese Form der Krankschreibung einmalig für fünf Tage. Eine Verlängerung kann nicht per Telefon erfolgen. Wer die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einem Arztbesuch erhielt, kann diese jedoch einmal telefonisch verlängern. Auch Kinderkrankengeld können Eltern auf telefonischem Weg beantragen. 

Weiterbildung staatlich gefördert 

Ab April 2024 können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Qualifizierungsgeld profitieren, wenn ihre Unternehmen vom Strukturwandel betroffen sind. Während der Weiterbildung bekommen die Arbeitnehmer 60 bzw. 67 Prozent ihres Nettogehalts. Bei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt der Staat diese Zahlungen komplett. Bei Betrieben zwischen zehn und 249 Mitarbeitern zahlt der Staat die Hälfte. Wichtig: Bei Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitenden greift die Förderung jedoch nur, wenn mindestens zehn Prozent der Stellen von einem Wegfall bedroht sind. Bei größeren Unternehmen liegt die Grenze bei 20 Prozent. 

Mindestlohn und Minijob-Grenzen  

Zum 1. Januar 2024 stieg der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro. Auch die Minijob-Grenze wurde angehoben und liegt jetzt bei 538 Euro. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich zudem auf 6.456 Euro. 

mehr dazu

Kompaktwissen Aktuelle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 2024 

Das Kompaktwissen enthält alle zum Jahreswechsel 2023/2024 relevanten Änderungen, die in den Lohnbüros zu beachten sind. Es verdeutlicht Ihnen alle für die Erstellung der Lohnabrechnung 2024 wichtigen Rechengrößen und Änderungen praxisnah durch Tabellen und Übersichten. Das Kompaktwissen ist erhältlich im DATEV-Shop für DATEV-Mitglieder

Mindestausbildungsvergütung gestiegen 

Mit Beginn des Jahres ist die Mindestvergütung für Auszubildende gestiegen. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt sie nun 649 Euro, im zweiten 766 Euro, im dritten 876 Euro und im vierten 909 Euro. Außerdem erhalten junge Menschen nun eine staatliche Ausbildungsplatzgarantie. Ab dem 1. April 2024 bietet die Agentur für Arbeit denjenigen eine außerbetriebliche Lehre an, die keinen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen gefunden haben. 

Mehr dazu

Seminare und Lernvideos: Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen 2024 – DATEV LODAS/DATEV Lohn und Gehalt

Hier finden Sie alle lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen, die ab dem Jahr 2024 für die Lohnbuchführung mit DATEV LODAS bzw. DATEV Lohn und Gehalt von besonderer Bedeutung sind.

Erleichterungen für ausländische Arbeitskräfte 

Bereits seit November 2023 wurde das Mindestarbeitseinkommen reduziert, mit dem Akademikerinnen und Facharbeiter die „Blaue Karte EU“ erhalten. Wer in Engpassberufen ein Mindestgehalt von 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung vorweisen kann, darf damit in Deutschland arbeiten. Ab März 2024 erhalten auch diejenigen eine Arbeitserlaubnis, die eine etablierte Ausbildung in ihrem Heimatland nachweisen können, auch wenn der Abschluss hier nicht anerkannt ist. Die Ausbildung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben. Hinzu kommen muss Praxiserfahrung von ebenfalls zwei Jahren. 

Abgabe auf Verpackungen aus Kunststoff  

Ab 2024 müssen Hersteller von Verpackungen aus Kunststoff eine Abgabe in den „Einwegkunststofffonds“ zahlen. Diese richtet sich nach der Menge des Kunststoffs, die sie auf den Markt bringen. Für ein Kilo To-Go-Lebensmittelbehälter fallen 0,18 Euro an, für leichte Plastiktüten 3,80 Euro und für Zigarettenfilter 8,97 Euro. Fällig werden die Abgaben ab 2025. 

Hinweisgeberschutzgesetz  

Seit dem 17. Dezember 2023 gelten die Regelungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu den Anforderungen gehört die Installation sicherer Meldesysteme und eines Meldebeauftragten. Ziel dabei ist es, diejenigen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von problematischen Verhältnissen im Unternehmen bekommen und dieses Wissen weitergeben wollen. 

Anhebung von Freibeträgen  

Ab diesem Jahr wird der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag beträgt dann 6.384 Euro. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt auf 3.535 Euro. Um die kalte Progression zu mindern, wird in gleichem Zug auch der Betrag erhöht, ab dem der Spitzensteuersatz fällig wird. Singles werden demnach jetzt erst ab 66.761 Euro mit 42 Prozent besteuert. Außerdem steigt die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 18.130 Euro. 

Beitragsbemessungsgrenzen angehoben 

Als Folge der Lohnzuwächse aus dem Vorjahr wurden die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenzen 2024 deutlich angehoben. So ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenkasse auf 5.150 Euro (brutto) gestiegen. Die Versicherungspflichtgrenze für einen Wechsel in die private Krankenversicherung liegt nun bei 69.300 Euro Jahresgehalt. Als Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung gilt nun im Westen 7.550 Euro und im Osten 7.450 Euro. 

Neue Sachbezugswerte für 2024  

Der Monatswert für Verpflegung beträgt seit Jahresbeginn 313 Euro. Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten sind für ein Frühstück 2,17 Euro, für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 Euro anzusetzen. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird auf 278 Euro angehoben. Wäre dieser Tabellenwert als unbillig anzusehen, kann der Wert für die Unterkunft jedoch auch nach der ortsüblichen Miete bewertet werden. 

Erhöhung der Maut 

Ab Juli 2024 wird für Fahrten mit Lkw über 3,5 Tonnen bei Fahrten auf Bundesstraßen und Autobahnen Maut fällig. Betroffen davon sind vor allem Kurierdienste und Spediteure. Handwerker profitieren dagegen von einer Sonderregelung. Für ihre Fahrzeuge gilt weiterhin die derzeitige Grenze von 7,5 Tonnen. 

Bereits seit dem 1. Dezember 2023 gilt für Lkw außerdem ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid (CO2). Dies soll Spediteure zur Umstellung auf E-Lkw motivieren. Diese sind bis Ende 2025 komplett von der Maut befreit. Ab 2026 gelten für sie reduzierte Sätze. 

Gesellschaftsregister  

Ab Jahresbeginn 2024 gibt es für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) die Möglichkeit, sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Verpflichtend ist die Eintragung bei Geschäften mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Beteiligung an anderen Gesellschaften oder Materialgüterrechten wie Marken und Patenten. Für die übrigen GbRs bleibt die Eintragung freiwillig. Zu beachten ist: Wer sich in das Gesellschaftsregister eintragen lässt, muss für die wirtschaftlich Berechtigten auch einen Eintrag in das Transparenzregister vornehmen. 

Grundsteuer  

Durch die Grundsteuerreform wurden eigenständige Anzeigepflichten bei Veränderungen des Grundstücks eingeführt. Diese gelten mit dem Stichtag 31. Januar 2024 für alle Grundstückseigentümer. Das Bewertungsgesetz schafft damit eine aktive Anzeigepflicht (§ 228 Abs. 2 BewG) zum Beispiel für folgende Veränderungen: den Neubau oder Abriss des Gebäudes, eine Veränderung der Wohn-, Nutz- oder Bruttogrundfläche des Gebäudes, die Kernsanierung, die Veränderung des Entwicklungszustands des unbebauten Grund und Bodens, eine Veränderung des Anteils der Wohn- und Nichtwohnnutzung (Änderung Grundstücksart) und eine wohnungsrechtliche Teilung bzw. Zusammenlegung. Dabei handelt es sich um abzugebende Steuererklärungen, eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Die Anzeige muss bis zum 31.1. des Folgejahres der Änderung erfolgen. 

Inflationsausgleichsprämie  

Letztmalig können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden im Jahr 2024 die Inflationsausgleichsprämie zahlen. Die Zahlung ist freiwillig und bleibt für die Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei. 

Zukunftsfinanzierungsgesetz  

Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen leichter Zugang zum Kapitalmarkt erhalten. Daher wird der Freibetrag im Rahmen der Mitarbeiterkapitalbildung auf 2.000 Euro erhöht. Innerhalb dieses Freibetrags kann die Finanzierung auch durch Entgeltumwandlung erfolgen. Ausgeweitet wird außerdem die aufgeschobene Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Beteiligungen von Arbeitnehmern an Unternehmen. Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen steigt zudem von 40.000 Euro auf 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. 

  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein