Anerkennung von Berufskrankheiten nur mit Nachweis
Von der Berufsgenossenschaft anerkannte Berufskrankheiten bringen mehr Leistungen der Sozialversicherung, aber nur mit individueller Anerkennung. Selbst falls eine Erkrankung auf der Berufskrankheitenliste steht, brauchen Betroffene gute Nachweise für ihre Ansprüche.