Anerkennung von Be­rufs­krank­hei­ten nur mit Nachweis

Von der Berufsgenossenschaft anerkannte Berufskrankheiten bringen mehr Leistungen der Sozialversicherung, aber nur mit individueller Anerkennung. Selbst falls eine Erkrankung auf der Berufskrankheitenliste steht, brauchen Betroffene gute Nachweise für ihre Ansprüche.

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